Dein Fischereischein für Berlin!

Dein Fischereischein für Berlin - So klappt's schnell und stressfrei!

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Bequem, schnell & sicher zum Angelschein für "Spree-Athen"

Raubfischangeln boomt - und das nirgendwo so deutlich wie in der deutschen Hauptstadt. An der Spree, der Havel und den zahllosen Seen im Stadtgebiet und Umland trifft man heute auf eine bunte, wachsende Angler-Community: Jung und alt, verschiedene Hintergründe, eine gemeinsame Leidenschaft. Angeln in Berlin ist weit mehr als ein Hobby - es ist ein echtes Naturerlebnis mitten im Großstadtdschungel, Entspannung und Abenteuer in einem, und eine der originellsten Arten, diese faszinierende Stadt mal aus einem völlig anderen Blickwinkel zu erleben.

Bevor Du in Berlin den ersten Wurf machen kannst, brauchst Du allerdings einen Fischereischein - im Volksmund oft Angelschein genannt. Und den bekommst Du nur, wenn Du die Fischereiprüfung erfolgreich ablegst. Wichtig zu wissen: Das Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache, weshalb die Regelungen von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich voneinander abweichen.

In diesem Artikel erfährst Du als Berliner, wie Du Dich schnell und zielgerichtet auf die Fischereiprüfung vorbereitest, was dabei auf Dich zukommt und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, bevor Du endlich losfischen kannst.

Einen wichtigen Hinweis vorab: Für Berliner kann es sich lohnen, einen Blick auf die Alternative zu werfen und die Fischereiprüfung in Brandenburg abzulegen. Warum das sinnvoll sein kann, erklären wir Dir gleich.

Havel bei Berlin

Havel in Berlin

Alternative: Die Fischereischeinprüfung in Brandenburg

Berlin hat im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern eine Besonderheit: Wer hier zur Fischereiprüfung möchte, muss vorab einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang nachweisen. Diesen kannst Du beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. buchen - in der Regel verteilt auf mehrere Präsenz-Wochenenden, bevor die eigentliche Prüfung stattfindet.

In einer Stadt, die niemals stillsteht, ist das für viele Menschen schlicht kaum zu stemmen. Wer zeitlich flexibler bleiben will, hat aber eine echte Alternative parat.

Das Berliner Fischereigesetz erkennt Prüfungen anderer Bundesländer an - Du kannst also auch einfach im benachbarten Brandenburg Deine Fischereiprüfung machen. Dort existiert keinerlei Pflicht zu Vorbereitungskursen. Theoretisch kannst Du Dich also komplett selbst vorbereiten und dann zur Prüfung erscheinen. Wer lieber strukturiert und multimedial lernt, für den ist ein Online-Kurs bei der Anglerschmiede eine starke Option - die sich übrigens auch direkt um Deine Prüfungsanmeldung zum Wunschtermin kümmert.

Fischereischeinprüfung in Berlin

Jetzt aber zum eigentlichen Thema: dem Fischereischein direkt in Berlin. Für alle, die sich schnell einen Überblick verschaffen wollen, haben wir die wichtigsten Fakten vorab in einer Tabelle gebündelt. Im Anschluss gehen wir dann auf jeden Punkt ausführlich ein.

Inhaltsverzeichnis:

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

I.) Angeln in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Berlin
     a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
     b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
     c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
          (1) Ablauf der Fischereiprüfung
          (2) Was genau wird in der theoretischen Prüfung verlangt?
     d.) Prüfungsvorbereitung
          (1) Wie bereitest Du Dich am besten vor?
          (2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
          (3) Was lernst Du bei Online-Angelschulen?
     e.) Wie erhältst Du Deinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

Zuständiger Landesverband DAV LV Berlin e.V.
VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Gibt es in Berlin verschiedene Fischereischeine? Für Berliner gibt es 3 verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler, Fischereischein B für Berufsfischer sowie einen Fischereischein für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fischereiprüfung (Fischereischein A) erfüllt sein? Mindestalter: 14 Jahre
Wohnsitz: Erstwohnsitz in Berlin
Prüfungsgebühr
Nachweis eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs
Gibt es in Berlin einen Jugendfischereischein? Ja. Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Das Angeln ist damit aber nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers erlaubt.
Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? Sofern das Angeln einen therapeutischen Zweck verfolgt, kann analog zum Jugendfischereischein eine Erlaubnis beantragt werden, die das Angeln in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers gestattet.
Ist die Prüfungsvorbereitung per Online-Kurs in Berlin zulässig? Über den DAV LV Berlin ist das nicht möglich - dort ist nach wie vor eine 30-stündige Präsenzvorbereitung Pflicht. Der VDSF LV Berlin-Brandenburg bietet inzwischen auch eine Online-Vorbereitung an, allerdings waren zum Redaktionsstand (23.07.23) keine freien Plätze verfügbar.

Als Berliner kannst Du aber alternativ in Brandenburg zur Prüfung antreten. Dort gibt es keine Kurspflicht, und Du kannst einen Online-Kurs absolvieren sowie Dich gleichzeitig unkompliziert für die Prüfung anmelden. Das Brandenburger Prüfungszeugnis wird von Berlin problemlos anerkannt.
Wo meldest Du Dich für die Fischereiprüfung an? In Verbindung mit dem Vorbereitungslehrgang direkt beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was brauchst Du am Prüfungstag? Alle Details werden im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs kommuniziert. Auf jeden Fall dabei haben solltest Du Deinen Ausweis und sicherheitshalber einen eigenen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte.
Wie oft findet die Fischereiprüfung statt? Die aktuellen Termine erfährst Du am besten direkt beim DAV LV Berlin e.V. Da die Website manchmal unübersichtlich ist, kann ein Anruf oder eine E-Mail schneller zum Ziel führen:

Tel: 030 / 427 17 28
Fax: 030 / 42 80 80 99
Mail: dav@landesanglerverband.berlin
Wie lange ist der Fischereischein in Berlin gültig? Der Berliner Fischereischein wird wahlweise für 1 oder 5 Jahre ausgestellt.
Kann man in Berlin auch ohne Fischereischein angeln? Nein.
Wie ist die Fischereiprüfung in Berlin aufgebaut? Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Du beantwortest insgesamt 60 Fragen aus 6 Themengebieten innerhalb von 90 Minuten. Pro Themengebiet gibt es 10 Fragen. Zum Bestehen musst Du je Themengebiet mindestens 6 und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantworten.

Die 6 Themengebiete sind:
  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Natur- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde

I.) Angeln in Berlin

Wannsee in Berlin

Der Wannsee in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole

Berlin ist unter Anglern kein Geheimtipp - die Stadt gilt als echtes Binnengewässer-Paradies. Ob Du lieber abseits des Stadtlärms an Havel oder Müggelsee stehst oder Dir der urbane Flair am Spreeufer gefällt: Die Auswahl an Angelrevieren ist beeindruckend. Besonders die starken Raubfischbestände locken regelmäßig auch Angler aus anderen Bundesländern in die Metropole.

Um Barsch, Zander und Co. dort legal und erfolgreich zu jagen, brauchst Du neben der richtigen Ausrüstung zwei Dinge: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Die Begriffe klingen fast identisch, meinen aber rechtlich zwei völlig verschiedene Dinge. Hier der Unterschied auf einen Blick:

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich "Angelschein") ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung fürs Angeln. Er belegt Deine persönliche Sachkunde und ist an das Bestehen der Fischereiprüfung gekoppelt. Kurz gesagt: Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Du weißt, was Du tust - und das musst Du in einer Prüfung unter Beweis stellen.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) ist dagegen eine privatrechtliche Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters, an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen. Er sagt nichts über Deine Sachkunde aus, sondern regelt lediglich das Nutzungsrecht.

In der Praxis brauchst Du in Deutschland fast immer beide Dokumente. Den prüfungsgebundenen Fischereischein kannst Du als die wichtigere Voraussetzung betrachten, denn die meisten Aussteller von Erlaubnisscheinen - ob Eigentümer, Pächter oder Portale - verlangen dessen Vorlage sowieso.

Wichtiger rechtlicher Hinweis!

Zwischen dem Fehlen eines Fischereischeins und dem Fehlen eines Fischereierlaubnisscheins besteht ein gravierender rechtlicher Unterschied. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Berlin mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Gewässerbesitzers - angelt, macht sich der Fischwilderei schuldig (§ 293 StGB) und riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

II.) Der Fischereischein in Berlin

In fast allen Bundesländern ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Wer also irgendwo in Deutschland an den Haken gehen möchte, kommt ohne ihn kaum aus. In Berlin wird das nötige Wissen in einer rein theoretischen Prüfung abgefragt. Um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden, musst Du folgende Bedingungen erfüllen.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

  • Mindestalter: Du musst mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Wohnsitz: Dein Erstwohnsitz muss in Berlin gemeldet sein.
  • Staatsangehörigkeit: Deine Nationalität spielt keine Rolle - entscheidend ist allein der Wohnsitz. Ausländer, die seit weniger als einem Jahr in Deutschland leben, können unter Umständen ohne Prüfung einen Fischereischein erhalten, sofern sie ihre Sachkunde aus dem Heimatland nachweisen können.
  • Vorbereitungslehrgang: Der Nachweis eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs ist zwingend erforderlich, bevor Du zur Prüfung zugelassen wirst.

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Wo? Du meldest Dich beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. für den Vorbereitungskurs und die anschließende Prüfung an. Eine Prüfungsgebühr ist zu entrichten, die der Deckung von Raummiete, Prüfern und Materialien dient. Übrigens: Berlin erkennt - anders als viele andere Bundesländer - Prüfungen aus anderen Bundesländern an, selbst wenn Dein Erstwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt in Berlin liegt.

Wann? Die aktuellen Prüfungstermine findest Du direkt auf der Website des DAV LV Berlin e.V.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

Wichtig: Am Prüfungstag gilt Ausweispflicht - nimm also Deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Und pack sicherheitshalber auch einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber in die Tasche.

Ablauf der Fischereiprüfung

Die Berliner Fischereiprüfung ist eine reine Theorieprüfung. Im Multiple-Choice-Format beantwortest Du 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten - die Zeit dafür beträgt 120 Minuten.

Inhalt der Prüfung

Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog - insgesamt 600 Fragen aus 6 Themenkomplexen:

  • Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  • Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten, Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie
  • Gewässerkunde: Gewässerarten und ihre Eigenschaften
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Bedrohte Arten, Vegetation am und im Wasser, Pflichten des Anglers als Naturschützer
  • Gerätekunde: Gerät und Zubehör, das beim Angeln zum Einsatz kommt
  • Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Verhaltenspflichten von Anglern

Für die Prüfung werden aus dem Gesamtkatalog jeweils 10 Fragen pro Themengebiet ausgewählt. Bestanden hast Du, wenn Du je Themengebiet mindestens 6 und in der Summe mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortest.

Prüfungsvorbereitung

Wie lange musst Du lernen?

Lass Dich nicht verrückt machen - der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt und überschaubar. Eine pauschale Lernzeit lässt sich nicht seriös nennen, aber realistisch betrachtet sind 4 bis 6 Wochen neben Job, Familie und Alltag gut machbar. Kein Hexenwerk!

Wie bereitest Du Dich am besten vor?

In Berlin ist die Teilnahme an einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang gesetzlich vorgeschrieben. Dieser wird direkt von den beiden zuständigen Landesverbänden angeboten. Beim DAV LV Berlin e.V. laufen derzeit ausschließlich Präsenzkurse, der VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. hat zwar auch ein Online-Angebot, jedoch waren zum Stand 23.07.23 keine Anmeldungen möglich.

Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Als Berliner hast Du eine praktische Alternative: Du meldest Dich einfach im Nachbarbundesland Brandenburg zur Fischereischeinprüfung an und kannst Dich vorab optional mit einem Online-Kurs vorbereiten. Mittlerweile gibt es mehrere empfehlenswerte digitale Angelschulen, deren Kurse rund um die Uhr abrufbar sind und eine familienfreundliche, flexible Lösung zur Prüfungsvorbereitung darstellen.

Was lernst Du bei der Online-Angelvorbereitung?

Präsenzkurse decken alle prüfungsrelevanten Themen ab, im besten Fall inklusive der in der Prüfung verwendeten Bilder. Die Inhalte werden vom Kursleiter aufbereitet und anhand von Schaubildern oder kurzen Videosequenzen vermittelt. Vor der eigentlichen Prüfung absolvierst Du in der Regel eine oder mehrere Probeprüfungen.

Pro Contra
- Lernen in Gesellschaft - Linearer, vorgegebener Ablauf
- Direkte Rückfragen möglich - Feste Kurszeiten
  - Anfahrt nötig
  - Durchgehende Aufmerksamkeit erforderlich
  - Inhalte manchmal nicht ganz aktuell

Online-Kurse sind deutlich flexibler aufgebaut. Die einzelnen Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen, sodass Du selbst bestimmen kannst, in welcher Reihenfolge Du die Themen durcharbeitest. Die Inhalte werden laufend aktualisiert, was digital deutlich schneller geht als bei gedruckten Materialien. Viele Anbieter erfassen außerdem Deinen individuellen Lernfortschritt statistisch - so siehst Du auf einen Blick, wo Du bereits sicher bist und wo noch Nachholbedarf besteht. Probeprüfungen kannst Du jederzeit und so oft Du willst absolvieren.

Pro Contra
- Maximale zeitliche und örtliche Flexibilität - Keine direkten Rückfragen möglich
- Lernmaterial auf regionale Eigenheiten abgestimmt - Kein soziales Lernen in der Gruppe
- Pausieren und Wiederholen jederzeit möglich  
- Keine Anfahrt, keine Extrakosten  
- Automatische Lernfortschritts-Statistik  

Wer denkt, die Präsenz-Vorbereitung sei praxisnäher: In Berlin und Brandenburg gibt es keinen praktischen Prüfungsteil - das Argument zieht also nicht. Und selbst abgesehen davon bieten gute Online-Angelschulen inzwischen digitale Gerätebautests und detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offenlassen. Ein bisschen Disziplin, die gelernten Knoten und Montagen auch wirklich selbst auszuprobieren, schadet aber natürlich nicht.

Anwendungshinweis

Noch ein praktischer Tipp aus der Community: Nutze die Lernzeit nicht nur für die Theorie, sondern leg Dir gleichzeitig schon Deine erste Grundausrüstung zurecht. Wer sich beim Lernen bereits mit Ruten, Rollen und Ködern beschäftigt, verknüpft trockene Prüfungsinhalte mit echtem Angelfeeling - und kommt motivierter durch den Lernstoff. Bei hechtundbarsch.at findest Du Ausrüstung für jeden Anspruch, egal ob Du gerade erst anfängst oder schon weißt, wohin die Reise gehen soll.

Wie erhältst Du Deinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Mit einer soliden Vorbereitung im Rücken ist die Prüfung gut zu meistern. Hast Du sie bestanden, erhältst Du Dein Prüfungszeugnis - damit gehst Du zum Fischereiamt Berlin und lässt Dir Deinen Fischereischein ausstellen. Dafür benötigst Du neben dem Zeugnis ein offizielles Ausweisdokument und ein Passfoto. Abhängig von der gewählten Gültigkeitsdauer fällt eine entsprechende Gebühr an, außerdem wird jährlich eine Fischereiabgabe fällig.

Spree in Berlin bei Nacht


Spree in Berlin bei Nacht

Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Fischereischein in der Tasche - jetzt fehlt nur noch der Fischereierlaubnisschein für Dein Wunschgewässer, und dann kann der erste Wurf endlich fallen.

Angeln ohne Fischereischein: Bußgelder

Wie bereits erwähnt: Wer ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - angelt, macht sich der Fischwilderei nach § 293 StGB schuldig. Das kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren enden.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Verhaltensweisen, die zwar keine Straftat darstellen, aber als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden können. Mitgeführte Angelgeräte können dabei eingezogen werden.

Auszug aus dem Berliner Landesfischereigesetz:

§ 43 LFischG - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 3 der Pflicht zur Hege nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
2. entgegen § 13 Abs. 1 als Verpächter oder Unterverpächter den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder das Erlöschen eines Pachtvertrags oder Unterpachtvertrags nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3. entgegen § 14 Abs. 1 die Angelkarte nicht bei sich führt oder auf Verlangen zur Einsichtnahme nicht aushändigt,
4. entgegen § 14 Abs. 3 Angelkarten nicht von der unteren Fischereibehörde amtlich registrieren lässt,
5. entgegen § 14 Abs. 6 Satz 1 beim Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen die festgesetzte Höchstzahl nicht beachtet oder gegen die festgesetzten Beschränkungen der Fangerlaubnis verstößt,
6. entgegen § 16 Abs. 3 Maßnahmen trifft, die die Rückkehr der Fische in ein Gewässer oder das Fischen auf den überfluteten Grundstücken erschweren oder verhindern,
7. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1 auf überfluteten Grundstücken fischt,
8. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 Gebäude, Grundstücksteile oder gewerbliche Anlagen betritt oder benutzt,
9. (weggefallen)
10. (weggefallen)
11. entgegen § 24 Abs. 1 beim Fischfang verbotene Mittel anwendet,
12. entgegen § 24 Abs. 3 Satz 1 beim Fischfang nicht zugelassene Mittel anwendet,
13. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 2 keine schadensverhütenden Maßnahmen trifft,
14. entgegen § 26 Abs. 1 eine Anzeige nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
15. entgegen § 27 Abs. 1 in Gewässern Vorrichtungen betreibt,
16. entgegen § 27 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Gewässer für den Fischwechsel sperrt oder den Fischwechsel erheblich beeinträchtigt,
17. entgegen § 27 Abs. 4 Satz 1 ständige Fischereivorrichtungen während der Dauer der Schonzeit nicht beseitigt oder nicht abstellt,
18. entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 keine Fischwege anlegt oder unterhält,
19. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 2 zuwiderhandelt,
20. entgegen § 28 Abs. 7 Satz 1 oder 2 den Fischfang ausübt,
21. entgegen § 29 Fischereigeräte fangfertig mit sich führt,
22. einer Rechtsverordnung nach § 30 oder § 31 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
23. eine Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, die Bestandteil einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung ist, welche auf einer auf Grund des § 30 oder des § 31 Abs. 1 Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung beruht, und
24. entgegen § 41 Abs. 1 dem Fischereiaufseher auf Verlangen die Fische, Köder oder Fanggeräte, auch in Fahrzeugen oder Fischbehältern, nicht vorzeigt oder entgegen § 41 Abs. 2 einer Anordnung des Fischereiaufsehers nicht nachkommt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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