Sachsen hat für Angler so einiges zu bieten! Elbe, Mulde, Spree, Neiße und Elster genießen weit über die sächsischen Grenzen hinaus einen exzellenten Ruf als erstklassige Angelgewässer. Dazu kommt ein echtes Highlight der Industriegeschichte: In den einstigen Braunkohlerevieren der Lausitz und Mitteldeutschlands sind im Laufe der Jahrzehnte einige der flächenmäßig größten Seen ganz Deutschlands entstanden.
Was dich in diesem Beitrag erwartet: Wir zeigen dir, wie du dich gezielt und effektiv auf die sächsische Fischereiprüfung vorbereitest, was dich dabei erwartet und welche Schritte du gehen musst, bevor du endlich die Angel ins Wasser werfen darfst.
Die wichtigsten Fakten haben wir vorab kompakt in einer Tabelle aufbereitet - den ausführlichen Hintergrund dazu findest du anschließend im Fließtext!
Das Wichtigste rund um den Fischereischein in Sachsen auf einen Blick
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Zuständiger Landesverband |
Landesverband Sächsischer Angler |
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Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein belegt deine persönliche Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Regelungen - in der Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung. Der Fischereierlaubnisschein dagegen ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt die Angel auszuwerfen. In den allermeisten Fällen ist der Fischereischein die Voraussetzung für den Erlaubnisschein. Du brauchst also in Deutschland für nahezu jedes Gewässer beide Dokumente gleichzeitig. |
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Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Fischereiprüfung in Sachsen erfüllt sein? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Wer aufgrund einer Behinderung keine altersgerechte Fischereiprüfung ablegen kann, hat die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt zum Friedfischfang - allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers. |
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Gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein? |
Ja, für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 16 Jahren. Wer einen Jugendfischereischein besitzt, braucht zusätzlich noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Beim Angeln muss der Jugendliche durchgehend von einem Erwachsenen mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden. |
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Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Die Anmeldung zur Fischereiprüfung läuft über den Leiter des Praxistages. |
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Kann man die Fischereiprüfung auch außerhalb seines Wohnorts ablegen? |
Wer die Prüfung an einem anderen Ort als seinem Wohnsitz ablegen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung. |
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Wo und wann findet die Prüfung statt? Was muss man am Prüfungstag dabeihaben? |
Ort und Termin der Prüfung legt die DEKRA als zuständiges Prüfungsinstitut fest. Die genauen Angaben dazu bekommst du etwa eine Woche vorher auf dem Postweg mitgeteilt. Zur Prüfung selbst musst du Folgendes mitbringen: Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebestätigung), Zertifikat des Vorbereitungskurses, Nachweis über den Praxistag, den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen sowie einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber. |
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Wie häufig wird die Fischereiprüfung angeboten? |
Ungefähr alle 4 bis 6 Wochen bei der DEKRA Sachsen. |
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Sind Vorbereitungskurse in Sachsen Pflicht? |
Ja. Du musst entweder einen 30-stündigen Präsenzkurs oder einen gleichwertigen anerkannten Onlinekurs nachweisen. Hinzu kommt ein Praxistag mit einer Dauer von 6 bis 8 Stunden. |
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Welche Varianten des Fischereischeins gibt es in Sachsen? |
Es stehen verschiedene Optionen zur Wahl:
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Kann man in Sachsen auch ohne Fischereischein angeln? |
Beim Fischfang mit der Handangel in bewirtschafteten Anlagen (z.B. Angelteichen) ist kein Fischereischein nötig - vorausgesetzt, der Betreiber der Anlage unterweist Personen ohne Schein im sachkundigen Umgang mit gefangenen Fischen und deren waidgerechter Tötung und beaufsichtigt sie dabei. Alternativ kann er diese Aufgabe auch einem Fischereischein-Inhaber gemäß § 20 übertragen. |
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Wie ist die Fischereiprüfung in Sachsen aufgebaut? |
Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Aus einem Pool von rund 1.000 Fragen werden dir 60 Fragen gestellt - je 12 aus den folgenden 5 Themengebieten. Zum Bestehen musst du mindestens 45 Fragen korrekt beantworten. Die 5 Themengebiete:
Eine mündliche oder praktische Prüfung gibt es nicht. |
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Mit welchen Gesamtkosten muss man für den Angelschein in Sachsen rechnen? |
Die Kosten für Vorbereitungskurse bewegen sich je nach Anbieter in einer Bandbreite von etwa 80 bis 140 Euro. Bei der Anglerschmiede gibt es regelmäßig attraktive Angebote - zum Beispiel Köderpakete als Starter-Tackle, die einen erheblichen Teil der Kurskosten faktisch wieder wettmachen. Für den Praxistag fällt eine Gebühr an, die an den jeweiligen Veranstalter geht. Für die Prüfung selbst wird eine Prüfungsgebühr fällig. Nach bestandener Prüfung gehst du mit deinem Prüfungszeugnis zur Unteren Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde oder Stadt und beantragst dort deinen Fischereischein. Dabei fallen eine Gebühr sowie die Fischereiabgabe an - für den lebenslang gültigen Schein beides zusammen. |
Inhaltsverzeichnis:
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Sachsen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
Der Freistaat Sachsen gehört zu den interessantesten Angelregionen Deutschlands. Rund 10.000 Hektar stehende Gewässer und ungefähr 3.000 Kilometer Fließgewässer sorgen für eine beeindruckende Vielfalt an Spots. Ein ganz besonderes Highlight sind das Leipziger und das Lausitzer Neuseenland - dort, wo früher Braunkohlebagger rollten, sind heute wunderschöne Angelreviere entstanden.
Natürliche Seen sucht man in Sachsen zwar vergebens, dafür gibt es Talsperren, Tagebaurestseen, Speicherseen, Rückhaltebecken, Teiche und jede Menge Fließgewässer. Gerade die Tagebaurestseen machen das Bundesland zu einem echten Geheimtipp für Angler aller Art.
Viele dieser Tagebaurestseen - darunter auch zahlreiche Kiesgruben - haben sich über die Jahre zu typischen „Hecht-Schlei-Seen" entwickelt und bieten ein breites Spektrum an Angelmöglichkeiten.
Kurz gesagt: Sachsen ist nicht nur landschaftlich reizvoll, sondern für jeden, der gerne die Angel auswirft, ein echtes Eldorado.
Aktuell halten rund 82.000 Sachsen einen gültigen Fischereischein. Neben dem klassischen lebenslang gültigen Schein gibt es auch den Jugend-, Gast- und Besonderen Fischereischein. Für jedes Gewässer, das du befischen möchtest, brauchst du zusätzlich noch einen passenden Erlaubnisschein.
Wie in fast allen anderen Bundesländern gilt also auch in Sachsen: Wer legal angeln will, braucht zwei Dinge:
- den Fischereischein, den du durch eine staatliche Prüfung erwirbst, und
- einen Erlaubnisschein für das Gewässer deiner Wahl (in der Regel käuflich erhältlich)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Wer in Sachsen ans Wasser will, braucht zunächst einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Den bekommst du aber nur, wenn du bereits einen Fischereischein besitzt - und für den musst du erst einen Vorbereitungskurs samt Praxistag absolvieren und die Prüfung bestehen. Klingt kompliziert? Ist es eigentlich nicht, und es steckt durchaus Sinn dahinter.
Warum ein prüfungsgebundener Fischereischein sinnvoll ist:
- Mindestmaße, Schonzeiten und der Schutz seltener Fischarten funktionieren nur, wenn Angler die entsprechenden Arten sicher erkennen und voneinander unterscheiden können.
- Grundkenntnisse in der Gewässerkunde helfen dir dabei, ökologische Alarmsignale wie drohende Fischsterben, Fischkrankheiten oder sonstige Umweltgefährdungen früh zu erkennen und richtig zu melden.
- Ein solides Basiswissen erleichtert den Einstieg ins Anglerleben erheblich und bringt dich schneller zu ersten echten Fangerfolgen.
- Der waidgerechte Umgang mit gefangenen Fischen wird von Grund auf erlernt.
Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein
Die beiden Begriffe klingen ähnlich, meinen aber grundlegend verschiedene Dinge - und die Unterscheidung ist wichtig.
- Der Fischereischein (umgangssprachlich auch „Angelschein") ist dein persönlicher Sachkundenachweis. Du zeigst damit, dass du weißt, wie man die Angel regelkonform und verantwortungsvoll einsetzt.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln.
Für den Erlaubnisschein musst du in der Regel bereits Inhaber eines Fischereischeins sein. Ob du dich direkt an den Pächter wendest, den Schein im Angelgeschäft kaufst oder eine Online-Plattform nutzt - dein Fischereischein muss in jedem Fall vorhanden sein.
Wichtig! Rechtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob du ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelst. Das Angeln ohne Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden.
Wer dagegen ohne Erlaubnisschein an einem Gewässer fischt - also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - begeht Fischwilderei gemäß § 293 StGB. Das kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
II.) Der Fischereischein in Sachsen
(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, Sonderfall Friedfisch-Fischereischein)
In nahezu allen Bundesländern* schreibt das jeweilige Landesrecht vor, dass zum Angeln ein Fischereischein benötigt wird. Ohne diesen Schein kommst du in Deutschland kaum irgendwo legal ans Wasser!
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*In Niedersachsen ist das theoretisch anders geregelt - in der Praxis vergeben die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer und Pächter) Erlaubnisscheine jedoch ausschließlich an Personen mit gültigem Fischereischein. |
In Sachsen musst du in einer Prüfung nachweisen, dass du dich mit heimischen Fischarten, Gewässerkunde, Gerätekunde und den einschlägigen Fischereigesetzen auskennst. Zur Zulassung müssen aber zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
- Anmeldung erfolgt über den Leiter des Praxistages.
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen
- Zertifikat über die Absolvierung eines Vorbereitungskurses inklusive Bescheinigung der Praxistag-Teilnahme
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses - beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebescheinigung
- Prüfungsgebühr für die Prüfung
- Der Wohnsitz muss in Sachsen liegen.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
In Sachsen werden Prüfungstermine das gesamte Jahr über angeboten. Die Prüfung findet in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Praxistag statt. Nach dem Praxistag bekommst du automatisch eine Einladung von der DEKRA Sachsen mit allen relevanten Angaben zu Ort und Uhrzeit.
Unverzichtbar: Sowohl der absolvierte Vorbereitungskurs als auch die Teilnahme am Praxistag sind zwingende Voraussetzungen. Fehlt einer von beiden Nachweisen, wirst du zur Prüfung nicht zugelassen!
Nach erfolgter Anmeldung muss noch die Prüfungsgebühr überwiesen werden.
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
Wichtig! Zu Beginn der Prüfung wirst du nach deinem Ausweis gefragt. Personalausweis oder Reisepass sind also Pflicht - wer mit dem Reisepass kommt, braucht zusätzlich eine Kopie der Meldebestätigung. Außerdem: Einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber nicht vergessen!
Die sächsische Fischereiprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
- Ein schriftlicher Theorieteil mit 60 Fragen aus 5 Themengebieten
Die Theoretische Prüfung läuft im Multiple-Choice-Verfahren ab. Aus einem Fragenpool von rund 1.000 Fragen werden je 12 Fragen aus 5 Themenblöcken ausgewählt. Pro Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Das sind die Themengebiete:
- Allgemeine Fischkunde: Schwerpunkte sind Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten und Ähnliches bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen.
- Spezielle Fischkunde: Hier geht es um die Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten - Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie und mehr.
- Gerätekunde: Angelgerät, Zubehör und Knotenkunde stehen hier im Mittelpunkt.
- Gewässerkunde: Fragen zu Gewässertypen und deren spezifischen Eigenschaften.
- Gesetzeskunde: Das Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten an Gewässern sowie Rechte und Pflichten von Anglern.
Bestanden hast du, wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortest und in jedem einzelnen Themenblock mindestens 8 Fragen korrekt hast. Für die Bearbeitung stehen dir maximal 90 Minuten zur Verfügung, danach bricht das System die Prüfung automatisch ab. Das Ergebnis wird direkt im Anschluss angezeigt und ausgedruckt.
Nach bestandener Prüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis - damit gehst du zur Gemeinde und beantragst deinen Fischereischein.
d.) Prüfungsvorbereitung
Wie viel Lernzeit du einplanst, hängt natürlich von deinem Vorwissen ab. Als grober Richtwert gilt: Wer etwa 4 bis 6 Wochen einplant, ist gut aufgestellt. Und keine Sorge - der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt, und in den nächsten Abschnitten erfährst du, wie du die Vorbereitung am schlausten angehst.
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
Die verfügbaren Vorbereitungskurse sind gleichzeitig die beste Lerngrundlage für die Prüfung - sie vermitteln genau das Wissen, das du brauchst. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen klassischen Präsenzkursen, wie sie viele Angelvereine anbieten, und Onlinekursen wie dem der Anglerschmiede.
Präsenzkurse laufen zu festen Terminen und vermitteln den Stoff in der Gruppe. Onlinekurse punkten mit maximaler zeitlicher Flexibilität - du lernst dann, wenn es in deinen Alltag passt, und kannst bestimmte Themengebiete gezielt vertiefen oder schneller durcharbeiten. Fragen an den Kursleiter sind beim Onlinekurs jederzeit möglich. Beim Präsenzkurs passiert das vor Ort. Welches System besser zu dir passt, musst du letztlich selbst entscheiden - je nachdem, wie Job und Familienleben aussehen.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Nicht jeder hat mehrere Wochenenden am Stück frei, um Präsenzkurse zu besuchen. Für alle, die familiäre oder berufliche Verpflichtungen unter einen Hut bringen müssen, sind Onlinekurse die logische Lösung. Die verfügbaren Zeitfenster werden effizient genutzt, ohne dass starre Termine den Ablauf bestimmen. Kein Wunder, dass diese moderne und flexible Alternative immer mehr Zuspruch findet.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
In Sachsen stehen dir Präsenzkurse - etwa bei Angelvereinen - sowie Onlinekurse zur Auswahl. Die Kosten bewegen sich je nach Anbieter zwischen etwa 80 und 140 Euro. Präsenzkurse sind oft etwas günstiger, dafür zeitlich wenig flexibel und orientieren sich am Lerntempo der Gruppe. Onlinekurse kosten etwas mehr, erlauben dir aber, Lerntempo und Intensität selbst zu bestimmen. Besonders interessant wird es, wenn Angebote mit Start-Angelequipment kombiniert werden - dann kann der Onlinekurs unterm Strich sogar die günstigere Wahl sein.
Dazu kommt in Sachsen noch der Praxistag, der in der Regel 6 bis 8 Stunden dauert und meist von Angelvereinen organisiert wird. Ohne diesen Praxistag ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen
Was erwartet dich konkret in den jeweiligen Kursformaten?
Alle Kurse decken die prüfungsrelevanten Themen vollständig ab. Der theoretische Kursteil muss dabei mindestens 22 Stunden umfassen.
Bei Präsenzkursen setzt der Kursleiter in der Regel Lehrbücher ein, ergänzt durch Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Hilfsmittel.
Die meisten Online-Kurse folgen einer ähnlichen, aber deutlich flexibleren Struktur. Da die Lerneinheiten in sich abgeschlossen sind, kannst du selbst festlegen, in welcher Reihenfolge du die einzelnen Kapitel durcharbeitest. Einheiten, die noch nicht sitzen, lassen sich beliebig oft wiederholen. Die Inhalte - inklusive Lernvideos - werden regelmäßig aktualisiert.
Viele Online-Angelschulen erfassen deinen individuellen Lernfortschritt statistisch, damit du genau siehst, wo noch Nachholbedarf besteht. Auch Probeprüfungen kannst du jederzeit ablegen und so selbst bestimmen, wann du bereit für den echten Test bist. Sobald Kurs und Probeprüfung abgehakt sind, läuft die Anmeldung zur Fischereiprüfung meist direkt über das Online-Portal des Anbieters.
Den Praxistag musst du in jedem Fall absolvieren - das gilt sowohl für Präsenz- als auch für Online-Teilnehmer gleichermaßen.
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Mit einer soliden Vorbereitung durch den Onlinekurs der Anglerschmiede sollte die Prüfung gut zu meistern sein. Nach dem Bestehen bekommst du dein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Damit gehst du zur Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde und stellst dort den Antrag auf deinen Fischereischein. Dafür brauchst du neben dem Zeugnis noch ein offizielles Ausweisdokument - Personalausweis oder Reisepass - sowie ein Passfoto. Außerdem fällt eine Gebühr an, die sich aus der eigentlichen Gebühr und der Fischereiabgabe zusammensetzt und je nach Laufzeit des Scheins sowie Volljährigkeit des künftigen Anglers variiert.
Zwischen 14 und 18 Jahre:
- Jugendfischereischein mit entsprechender Gebühr
Ab 18 Jahre:
- Fischereischein mit lebenslanger Gültigkeit gegen die entsprechende Gebühr
Ab diesem Punkt fehlt dir nur noch der Fischereierlaubnisschein für die Gewässer, an denen du künftig deine Ruten auswirfst.
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Das letzte Puzzlestück auf dem Weg zum legalen Angeln ist der Fischereierlaubnisschein. Mit dem bestandenen Prüfungszeugnis und dem ausgestellten Fischereischein hast du nachgewiesen, dass du waidgerecht angeln kannst. Damit kannst du dich nun an die Pächter oder Eigentümer der Gewässer deiner Wahl wenden und dort - sofern Erlaubnisscheine ausgegeben werden - gegen eine entsprechende Gebühr einen Schein für das jeweilige Gewässer erwerben. Eine sehr praktische Recherchequelle für Angelgewässer in Sachsen ist der Angelatlas - dort findest du detaillierte Infos zu den verschiedenen Spots im Bundesland.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - ist keine Kleinigkeit. Es handelt sich um eine Straftat gemäß § 293 StGB (Wilderei), die nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden kann.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Fehlverhalten, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, aber als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Diese können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt, dass mitgeführte Angelgeräte eingezogen werden können.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/sachsen/)
Folgende Verstöße können unter anderem mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden:
- Fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein bei sich zu führen oder auf Verlangen vorzuzeigen
- Fahrlässige oder vorsätzliche Nutzung von künstlichem Licht als Lockmittel, elektrischem Strom oder anderen fischverletzenden bzw. -vergiftenden Hilfsmitteln
- Fahrlässiges oder vorsätzliches Mitführen von fangfertigem Angelgerät an Gewässern, für die keine Angelberechtigung besteht
- Fahrlässiges oder vorsätzliches Aussetzen von seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Fischen
- Fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs auf Fischwegen oder ober- bzw. unterhalb von Fischwegen
- Fischfang mit Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reißangeln oder Schusswaffen
- Fischfang mit mehr als 3 ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel
- Absichtliches Fangen oder Töten ganzjährig geschonter Fischarten wie Elritze, Lachs, Meerforelle und Stör - auch der Versuch ist strafbar
- Nachstellen, Fangen oder Töten besonders geschützter Krebse, Muscheln und Fischnährtiere
- Gezieltes Befischen von Fischen während der Schonzeit
- Nicht unverzügliches, schonendes Zurücksetzen von Fischen während der Schonzeit oder von untermaßigen Exemplaren
- Füttern von wildlebenden Fischen (Ausnahme: Anfüttern zum Zweck des Fischfangs)
Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend und dient lediglich als grober Überblick.






























