Dein Fischereischein für Sachsen!

Dein Fischereischein in Sachsen - So klappt es mit dem Angelschein!

Fischereischein in Schleswig-Holstein: So kommst Du ans Wasser! Du liest Dein Fischereischein in Sachsen - So klappt es mit dem Angelschein! 16 Minuten

Sachsen hat für Wasserratten und Anglerinnen so einiges zu bieten. Elbe, Mulde, Spree, Neiße und Elster genießen weit über die sächsischen Grenzen hinaus einen hervorragenden Ruf als erstklassige Angelreviere. Und dann sind da noch die gewaltigen Seen im Lausitzer und mitteldeutschen Raum - entstanden aus den ehemaligen Braunkohletagebauen und heute ein beeindruckendes Kapitel der Industriegeschichte, das sich in echte Angelparadiese verwandelt hat.

In diesem Artikel zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du Dich gezielt auf die Fischereiprüfung in Sachsen vorbereitest, welche Voraussetzungen Du mitbringen musst und wie Du danach legal mit dem Angeln durchstarten kannst.

Die wichtigsten Eckdaten haben wir zunächst in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Den ausführlichen Rundumblick bekommst Du dann im Fließtext darunter.

Alles Wichtige auf einen Blick: Fischereischein in Sachsen

Zuständiger Landesverband

Landesverband Sächsischer Angler
https://www.angeln-sachsen.de/

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein belegt Deine persönliche Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorgaben - in aller Regel erwirbst Du ihn durch das Bestehen der Fischereiprüfung. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt die Angel auswerfen zu dürfen. Ohne Fischereischein gibt es in der Regel keinen Erlaubnisschein - Du brauchst also in Deutschland an fast allen Gewässern beide Dokumente.

Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Fischereiprüfung in Sachsen erfüllt sein?

  • Mindestalter: ab 14 Jahre
  • Wohnsitz muss in Sachsen liegen
  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen
  • Zertifikat über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Bestätigung über den absolvierten Praxistag
  • Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass inklusive Meldebestätigung)
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Wer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die reguläre Fischereiprüfung abzulegen, kann einen Sonderfischereischein beantragen. Dieser erlaubt den Friedfischfang - allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein?

Ja, diesen gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche sowohl den Jugendfischereischein als auch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzt. Geangelt werden darf dabei ausschließlich unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein.

Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung läuft über den Leiter des Praxistages.

Ist es möglich, die Prüfung an einem anderen Ort als dem Wohnort abzulegen?

Grundsätzlich nein - für einen anderen Prüfungsort als den eigenen Wohnort ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.

Wo und wann findet die Prüfung statt? Was musst Du am Prüfungstag dabei haben?

Ort und Termin der Prüfung werden von der DEKRA als zuständigem Prüfungsinstitut festgelegt. Die genauen Details erfährst Du ca. eine Woche vorher per Post. Mitbringen musst Du: Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit Meldebestätigung), das Zertifikat über den absolvierten Vorbereitungskurs, die Bestätigung des Praxistages, den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung sowie einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

Wie häufig wird die Fischereiprüfung angeboten?

Ungefähr alle 4 bis 6 Wochen bei der DEKRA Sachsen.

Sind Vorbereitungskurse in Sachsen verpflichtend?

Ja, zwingend erforderlich. Du musst entweder einen 30-stündigen Präsenzkurs oder einen gleichwertigen, anerkannten Onlinekurs absolvieren. Dazu kommt ein verpflichtender Praxistag mit 6 bis 8 Stunden Dauer.

Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen gültig? Welche Varianten gibt es?

Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Fischereischein auf Lebenszeit
  • Besonderer Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung
  • Jugendfischereischein
  • Gastfischereischein (1 Monat oder 6 Monate)

Kann man in Sachsen auch ohne Fischereischein angeln?

In bewirtschafteten Angelanlagen wie Angelteichen ist das Angeln mit der Handangel unter bestimmten Voraussetzungen ohne Fischereischein möglich. Der Anlagenbetreiber muss die Personen ohne Schein über den sachkundigen Umgang mit gefangenen Fischen und deren tierschutzgerechte Tötung unterweisen und sie dabei beaufsichtigen - oder einen Fischereischeininhaber gemäß § 20 mit diesen Aufgaben betrauen.

Wie ist die Fischereiprüfung in Sachsen aufgebaut?

Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen theoretischen Teil im Multiple-Choice-Format. Aus einem Fragenpool von rund 1.000 Fragen werden Dir insgesamt 60 Fragen gestellt - je 12 aus jedem der fünf Themengebiete. Zum Bestehen brauchst Du mindestens 45 richtige Antworten.

Die fünf Themengebiete sind:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Gesetzeskunde

Eine mündliche oder praktische Prüfung gibt es nicht.

Mit welchen Kosten muss man für den Angelschein in Sachsen rechnen?

Für Vorbereitungskurse bewegen sich die Kosten je nach Anbieter in einer gewissen Bandbreite. Online-Vorbereitungskurse, etwa über die Anglerschmiede, werden regelmäßig mit attraktiven Gutscheinaktionen oder Starterequipment kombiniert angeboten - das kann den effektiven Eigenaufwand spürbar reduzieren. Für den Praxistag fällt eine Gebühr an den jeweiligen Veranstalter an. Zur eigentlichen Prüfung kommt eine Prüfungsgebühr hinzu. Nach bestandener Prüfung gehst Du mit dem Zeugnis zur Unteren Fischereibehörde Deiner Gemeinde oder Stadt, um den Fischereischein zu beantragen - dabei entstehen weitere Gebühren und die Fischereiabgabe.

Inhaltsverzeichnis:

I.) Angeln in Sachsen

a.) Ein Paradies für Angler

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Sachsen

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

d.) Prüfungsvorbereitung

(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?

(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

I.) Angeln in Sachsen

a.) Ein Paradies für Angler

Der Freistaat Sachsen hat für Angler buchstäblich alles, was das Herz begehrt. Rund 10.000 Hektar stehende Gewässer und knapp 3.000 Kilometer Fließgewässer warten darauf, von Dir erkundet zu werden. Ganz besonders lohnt ein Blick auf das Leipziger und das Lausitzer Neuseenland - dort haben sich aus dem Erbe des Braunkohlebergbaus in den vergangenen Jahrzehnten großartige Angelreviere entwickelt.

Natürliche Seen sucht man in Sachsen zwar vergeblich, doch dafür gibt es Talsperren, Tagebaurestseen, Speicherseen, Rückhaltebecken, Teiche und jede Menge Fließgewässer. Vor allem die Tagebaurestseen machen die Angelmöglichkeiten in Sachsen so vielfältig und spannend. Viele dieser Seen haben sich zu typischen Hecht-Schlei-Seen entwickelt - ein Eldorado für alle, die auf dicke Raubfische oder entspannte Friedfischangelei stehen.

Sachsen ist nicht bloß landschaftlich eine Reise wert. Aktuell halten rund 82.000 Sachsen einen gültigen Fischereischein in den Händen. Neben dem klassischen, lebenslang gültigen Fischereischein existieren in Sachsen auch Jugend-, Gast- und Besondere Fischereischeine. Damit Du legal die Angel auswerfen kannst, brauchst Du aber in jedem Fall zwei Dokumente:

  • den Fischereischein, den Du durch Bestehen einer staatlichen Prüfung erwirbst
  • einen Erlaubnisschein für das Gewässer, an dem Du angeln möchtest (in der Regel käuflich zu erwerben)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Wer in Sachsen legal die Angel ins Wasser hängen will, braucht für das jeweilige Gewässer einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Den bekommt man aber nur, wenn man bereits einen Fischereischein besitzt - und der setzt wiederum das Bestehen einer Prüfung nach Kurs und Praxistag voraus. Klingt auf den ersten Blick umständlich, macht aber durchaus Sinn:

Warum ein prüfungsgebundener Fischereischein sinnvoll ist:

  • Mindestmaße und Schonzeiten nützen nichts, wenn Angler die verschiedenen Fischarten gar nicht sicher erkennen können.
  • Grundlegendes Wissen über unsere Gewässer hilft dabei, drohende Fischsterben, Krankheiten oder Umweltgefahren frühzeitig zu erkennen und zu melden.
  • Ein solides Basiswissen beschleunigt den Einstieg und führt schneller zu Fangerfolgen.
  • Der waidgerechte Umgang mit gefangenen Fischen wird von Grund auf erlernt.

Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein

Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber zwei völlig verschiedene Dinge - und die Verwechslung kann teuer werden:

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich auch "Angelschein") ist der persönliche Sachkundenachweis. Du bekommst ihn, wenn Du die Fischereiprüfung erfolgreich ablegst und damit belegst, dass Du die relevanten gesetzlichen Regelungen und Verhaltensregeln kennst und anwendest.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein genannt) ist die individuelle Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Abschnitt davon angeln zu dürfen.

Ohne gültigen Fischereischein bekommst Du in aller Regel keinen Erlaubnisschein - egal ob Du Dich direkt an den Gewässerpächter wendest, im Angelgeschäft anfragst oder eine Online-Plattform nutzt.

Achtung! Hier lauern zwei sehr unterschiedliche rechtliche Risiken: Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert empfindliche Bußgelder. Wer ohne Fischereierlaubnisschein angelt, also ohne die Genehmigung des Gewässereigentümers oder -pächters, macht sich der Fischwilderei gemäß § 293 StGB schuldig - und die kann neben Geldstrafen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren enden.

II.) Der Fischereischein in Sachsen

(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, Sonderfall Friedfisch-Fischereischein)

In nahezu allen deutschen Bundesländern schreibt das Landesrecht einen Fischereischein vor, wenn Du legal die Angel auswerfen willst. Sachsen bildet dabei keine Ausnahme.

*In Niedersachsen ist das zwar formal anders geregelt, aber in der Praxis geben Gewässerpächter und -eigentümer Fischereierlaubnisscheine fast ausnahmslos nur an Inhaber eines Fischereischeins heraus.

In Sachsen musst Du in einer staatlichen Prüfung Dein Wissen über heimische Fischarten, Gewässerkunde, Gerätekunde und das Fischereirecht unter Beweis stellen. Damit Du überhaupt zur Prüfung zugelassen wirst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
  • Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Leiter des Praxistages.
  • Du brauchst einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen.
  • Ein Zertifikat über den absolvierten Vorbereitungskurs inklusive der Bestätigung über den Praxistag ist Pflicht.
  • Mitzubringen ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses - beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebescheinigung.
  • Der Wohnsitz muss in Sachsen sein.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Prüfungstermine gibt es in Sachsen das ganze Jahr über. Die Prüfung findet in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Praxistag statt. Nach dem Praxistag bekommst Du automatisch eine Einladung der DEKRA Sachsen mit allen relevanten Infos zu Ort und Uhrzeit Deiner Prüfung - ganz bequem per Post.

Eines ist dabei unverzichtbar: Du musst sowohl den Vorbereitungskurs abgeschlossen als auch am Praxistag teilgenommen haben. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, wirst Du schlicht nicht zur Prüfung zugelassen.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

Wichtig: Zur Prüfung musst Du Dich ausweisen. Bring also unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mit - beim Reisepass ergänzt durch eine Kopie der Meldebestätigung. Ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber darf ebenfalls nicht fehlen.

Die Fischereiprüfung in Sachsen besteht aus einem schriftlichen Teil:

  • Die Theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 5 Themengebieten

Die Theoretische Prüfung läuft im Multiple-Choice-Verfahren ab. Aus einem Pool von rund 1.000 Fragen werden je 12 Fragen aus fünf Themengebieten zusammengestellt. Pro Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von denen immer genau eine zutrifft. Das sind die Themengebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  2. Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten hinsichtlich Fortpflanzung, Lebensraum und Physiognomie
  3. Gerätekunde: Angelgerät, Zubehör und Knoten
  4. Gewässerkunde: Gewässerarten und ihre Eigenschaften
  5. Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglern

Bestanden hast Du, wenn Du insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hast und dabei je Themenblock mindestens 8 Fragen korrekt waren. Für die Prüfung stehen Dir maximal 90 Minuten zur Verfügung - danach bricht das System die Prüfung automatisch ab. Das Ergebnis wird unmittelbar danach angezeigt und ausgedruckt. Hast Du bestanden, erhältst Du sofort Dein Prüfungszeugnis, mit dem Du anschließend den Fischereischein beantragen kannst.

d.) Prüfungsvorbereitung

Wie viel Lernzeit Du einplanen solltest, hängt natürlich von Deinen Vorkenntnissen ab. Als grobe Orientierung haben sich rund 4 bis 6 Wochen bewährt. Keine Sorge - der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt, und in den folgenden Abschnitten erfährst Du, wie Du Dich am effektivsten vorbereitest.

(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

Die verfügbaren Vorbereitungskurse sind gleichzeitig die optimale Lerngrundlage für die Prüfung. Das nötige Wissen wird Dir dort strukturiert vermittelt. Grundsätzlich hast Du die Wahl zwischen klassischen Präsenzkursen - wie sie etwa Angelvereine anbieten - und modernen Onlinekursen wie dem der Anglerschmiede.

Beim Präsenzkurs lernst Du zu festen Terminen in der Gruppe. Der Onlinekurs hingegen punktet mit maximaler zeitlicher Flexibilität: Du lernst, wann und wo es Dir passt, und kannst Dich gezielt auf Themengebiete konzentrieren, bei denen noch Nachholbedarf besteht. Fragen kannst Du beim Onlinekurs jederzeit direkt an den Kursleiter stellen. Welches Format besser zu Deinem Alltag passt, musst Du letztlich selbst entscheiden.

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Nicht jeder kann mehrere Wochenenden am Stück für Präsenzkurse blockieren. Ob berufliche Verpflichtungen, Familienleben oder schlicht ein voller Kalender - der Onlinekurs lässt sich nahtlos in jeden Alltag integrieren. Kein Wunder also, dass diese moderne, flexible Alternative immer mehr Anklang findet.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?

In Sachsen stehen Dir Präsenzkurse bei Angelvereinen und Onlinekurse im Internet zur Auswahl. Präsenzkurse sind oft etwas günstiger, dafür aber an feste Termine und Gruppenunterricht gebunden - das eigene Lerntempo spielt dabei keine Rolle. Onlinekurse bieten Dir dafür maximale Flexibilität und die Möglichkeit, einzelne Themengebiete so intensiv zu bearbeiten, wie Du es brauchst. Besonders attraktiv wird ein Onlinekurs, wenn er mit einem Starterpaket an Angelequipment kombiniert wird - das macht die scheinbar teurere Option plötzlich zur günstigeren Wahl.

Zusätzlich zum Kurs ist in Sachsen ein Praxistag Pflicht. Dieser dauert in der Regel 6 bis 8 Stunden und wird häufig von Angelvereinen organisiert. Ohne diesen absolvierten Praxistag gibt es keine Zulassung zur Prüfung.

(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?

Was kannst Du von den einzelnen Kursformaten konkret erwarten?

Alle Vorbereitungskurse decken die prüfungsrelevanten Themen vollständig ab. Der theoretische Anteil muss dabei mindestens 22 Stunden umfassen.

Bei Präsenzkursen kommen Lehrbücher, Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Hilfsmittel zum Einsatz, die der Kursleiter ergänzend einsetzt.

Onlinekurse folgen einer ähnlichen inhaltlichen Struktur, sind dabei aber deutlich modularer aufgebaut. Du entscheidest selbst, in welcher Reihenfolge Du die einzelnen Lerneinheiten durcharbeitest, und kannst jede Einheit so oft wiederholen, wie Du möchtest. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert - inklusive der Lernvideos.

Viele Online-Angelschulen erfassen Deinen individuellen Lernfortschritt statistisch, sodass Du genau siehst, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Probeprüfungen kannst Du jederzeit starten und so den optimalen Zeitpunkt für die echte Prüfung selbst bestimmen. Ist der Kurs abgeschlossen und die Probeprüfung bestanden, lässt sich die Anmeldung zur Fischereiprüfung meist direkt über das Online-Portal des Anbieters erledigen.

Den Praxistag müssen übrigens sowohl Präsenz- als auch Onlinekurs-Teilnehmer gleichermaßen absolvieren - hier gibt es keinen Unterschied.

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Sobald Du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast, hältst Du Dein Prüfungszeugnis in den Händen. Damit gehst Du zur Fischereibehörde Deiner zuständigen Gemeinde oder Stadt und beantragst dort Deinen Fischereischein. Neben dem Zeugnis brauchst Du ein offizielles Ausweisdokument - also Personalausweis oder Reisepass - sowie ein Passfoto. Außerdem fallen eine Gebühr und die Fischereiabgabe an, deren Höhe von der gewählten Laufzeit des Scheins und Deiner Volljährigkeit abhängt. Nach dem Erhalt des Fischereischeins fehlt Dir nur noch der passende Fischereierlaubnisschein für Dein Wunschgewässer - dann kann es endlich losgehen.

Anwendungshinweis von der H&B-Community

Bevor Du zum ersten Mal mit dem frisch ausgestellten Fischereischein ans Wasser gehst, lohnt es sich, die Theorie gleich in die Praxis zu übersetzen. Schau Dir nochmal die Schonzeiten und Mindestmaße der häufigsten Arten in Sachsen an - Hecht, Zander und Barsch stehen auf vielen Gewässern ganz oben auf der Wunschliste. Steck Dir einen kleinen Spickzettel mit den wichtigsten Maßen in die Tackle-Box, bis Du die Zahlen im Schlaf kennst. Und noch ein Tipp: Informiere Dich vor dem ersten Besuch an einem neuen Spot immer direkt beim Pächter oder schau im Angelatlas, welche Besonderheiten für das jeweilige Gewässer gelten. Ein guter Start ist die halbe Miete!

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Mit bestandener Prüfung und ausgestelltem Fischereischein hast Du Deine Eignung zum waidgerechten Angeln offiziell nachgewiesen. Jetzt kannst Du bei den Pächtern oder Eigentümern der Gewässer einen Erlaubnisschein für das jeweilige Revier erwerben - sofern solche ausgegeben werden. Eine sehr hilfreiche Anlaufstelle für Informationen zu den verschiedenen Angelgewässern in Sachsen ist der Angelatlas (angelatlas-sachsen.de). Dort findest Du einen guten Überblick über das Gewässerangebot im Freistaat.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - sprich ohne Fischereierlaubnisschein - ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 293 StGB (Wilderei), die nicht nur mit einer Geldbuße, sondern im Ernstfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden kann.

Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Vergehen, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, aber als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro zu Buche schlagen können. Mitgeführtes Angelgerät kann bei Fehlverhalten zusätzlich eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/sachsen/)

Folgende Vergehen können unter anderem mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro bestraft werden:

  • Fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein bzw. ohne diese auf Verlangen vorweisen zu können
  • Fischfang unter Einsatz von künstlichem Licht als Lockmittel, elektrischem Strom oder anderen fischverletzenden oder -vergiftenden Hilfsmitteln
  • Mitführen von fangfertigem Angelgerät an Gewässern, für die keine Angelberechtigung besteht
  • Aussetzen von seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Fischen
  • Fischfang an oder in unmittelbarer Nähe von Fischwegen
  • Fischfang mit Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reißangeln oder Schusswaffen
  • Fischfang mit mehr als 3 ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel
  • Absichtliches Fangen oder Töten ganzjährig geschonter Fischarten wie Elritze, Lachs, Meerforelle und Stör - einschließlich des Versuchs
  • Nachstellen, Fangen oder Töten von besonders geschützten Krebsen, Muscheln und Fischnährtieren
  • Gezieltes Fangen von Fischen während der Schonzeit
  • Unterlassen des unverzüglichen, schonenden Zurücksetzens von untermaßigen Fischen und solchen, die sich in der Schonzeit befinden
  • Füttern von wildlebenden Fischen (ausgenommen das Anfüttern zum Zwecke des Fischfangs)

Achtung: Diese Auflistung ist nicht abschließend und dient lediglich als grober Überblick über mögliche Ordnungswidrigkeiten.

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