Dein Fischereischein für Schleswig-Holstein!

Fischereischein in Schleswig-Holstein: So kommst Du ans Wasser!

Schleswig-Holstein ist für Raubfischangler ein echtes Eldorado. Ob du an der Nord- oder Ostseeküste unterwegs bist oder lieber die großen Binnenseen wie den Plöner See, den Wittensee oder den Westensee erkundest - hier warten Barsch, Hecht, Zander und jede Menge MeFo auf dich. Wer dieses Revier richtig auskosten will, braucht aber einen gültigen Fischereischein.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dich auf die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein vorbereitest, was du mitbringen musst und welche Schritte dich letztlich ans Wasser bringen.

Die zentralen Fakten haben wir vorab in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Den genauen Ablauf erklären wir danach Schritt für Schritt.

Das Wichtigste in Kürze:

Zuständiger Landesverband

Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein ist der persönliche Sachkundenachweis, den du per Fischereiprüfung erwirbst. Der Fischereierlaubnisschein ist die konkrete Genehmigung eines Gewässereigentümers oder -pächters, an seinem Gewässer angeln zu dürfen. Für nahezu alle Gewässer in Deutschland brauchst du beides.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mindestalter: Teilnahme ab 11 Jahren, Ausstellung des Fischereischeins ab 12 Jahren
  • Fristgerechte Anmeldung beim zuständigen Kreisverband
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sowie Personen, die durch amtsärztliches Attest nachweislich an der Prüfung gehindert sind, können von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Beim Angeln müssen sie sich unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Besitzers befinden und die entsprechenden Nachweise mitführen.

Gibt es einen Jugendfischereischein?

Nein.

Wo und wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungen werden in verschiedenen Kreisverbänden angeboten. Termine und Anmeldekontakte findest du auf der Website des Landesverbands.

Sind Vorbereitungskurse verpflichtend?

Nein.

Wie lange ist der Fischereischein gültig?

Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und gilt in ganz Deutschland - immer in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein. In Schleswig-Holstein wird zusätzlich eine jährliche Fischereiabgabe fällig.

Aufbau und Inhalte der Prüfung?

Reine Theorieprüfung im Multiple-Choice-Verfahren, 60 Fragen aus 6 Themenbereichen, 120 Minuten Zeit. Bestanden, wer mindestens 45 Fragen richtig beantwortet und dabei in jedem Themenbereich mindestens 6 Punkte holt.

  • Allgemeine Fischkunde
  • Besondere Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Inhaltsverzeichnis

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Schleswig-Holstein

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

(3) Wie lange muss ich lernen?

d.) Prüfungsvorbereitung

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Urlauberfischereischein

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Läuft bei Lennart - Hechtangler lieben Schleswig-Holstein!

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

Wasser, wohin das Auge reicht. Schleswig-Holstein punktet mit Küstenstreifen an Nord- und Ostsee und dazu mit Binnengewässern, die sich absolut sehen lassen können. Der Plöner See etwa genießt bundesweit einen ausgezeichneten Ruf als Hechtgewässer - und das völlig zu Recht.

Damit du Hecht, Barsch, Zander, MeFo und Co. hier legal und erfolgreich nachstellen kannst, braucht es neben dem passenden Tackle zwei Dokumente, die klanglich kaum zu unterscheiden sind, rechtlich aber Welten trennen: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

So ähnlich die Begriffe klingen, so unterschiedlich ist ihre rechtliche Bedeutung:

  • Der Fischereischein - im Alltag oft einfach „Angelschein" genannt - ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung zum Angeln. Er belegt, dass du eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hast und weißt, was du am Wasser tust: im Umgang mit Fisch, Gerät und Natur.
  • Der Fischereierlaubnisschein - auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein - ist eine privatrechtliche Genehmigung des Gewässerbesitzers oder Pächters, die dir das Angeln an einem bestimmten Ort erlaubt. Er sagt nichts über deine Sachkunde aus, sondern regelt schlicht: wer darf hier angeln.

Für das Angeln in Deutschland brauchst du in aller Regel beides. Den Fischereischein kannst du dabei als das Fundament verstehen: Wer keinen hat, bekommt von den meisten Gewässerinhabern erst gar keinen Erlaubnisschein ausgestellt.

Wichtig! Der rechtliche Unterschied hat handfeste Konsequenzen: Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Schleswig-Holstein mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Eigentümers - angelt, macht sich der Fischwilderei nach § 293 StGB schuldig. Das ist eine Straftat, die neben Geldstrafen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen kann.

Empfehlung für Brackwasser (davon gibt's reichlich in Schleswig-Holstein)!

II.) Der Fischereischein für Schleswig-Holstein

Egal in welchem Bundesland du angeln willst - ohne Fischereischein geht in Deutschland nahezu nichts. Auch in Schleswig-Holstein ist eine theoretische Prüfung zu bestehen, bevor der Schein ausgestellt wird.

Hinweis: In Niedersachsen ist ein Fischereischein formal zwar keine gesetzliche Pflicht, in der Praxis stellen Gewässerinhaber ihre Erlaubnisscheine aber ausschließlich an Fischereischein-Besitzer aus.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

Folgendes musst du mitbringen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:

  • Mindestalter: 11 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung beim zuständigen Kreisverband
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Prüfungstermine werden in verschiedenen Kreisverbänden angeboten. Die aktuellen Termine inklusive Anmeldekontakten findest du auf der Website des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein ist ausschließlich eine Theorieprüfung - kein praktischer Teil, keine Knoten, kein Werfen. Im Multiple-Choice-Verfahren beantwortest du 60 Fragen aus 6 Themengebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.

Wichtig: Am Prüfungstag Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen - Ausweispflicht! Außerdem brauchst du einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog. Die 6 Themenbereiche und ihre Schwerpunkte im Überblick:

  1. Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten - bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  2. Besondere Fischkunde: Fortpflanzung, Lebensraum und Physiognomie einzelner Fischfamilien und -arten
  3. Gewässerkunde und Fischhege: Gewässerarten und ihre jeweiligen Eigenschaften
  4. Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Artenschutz, Verhaltenspflichten des Anglers gegenüber der Natur
  5. Gerätekunde: Tackle, Zubehör und alles rund ums Angelgerät
  6. Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten des Anglers

Aus jedem Themenbereich werden 12 Fragen gestellt. Zum Bestehen brauchst du in jedem Bereich mindestens 6 richtige Antworten und insgesamt mindestens 45 von 60 Punkten.

(3) Wie lange muss ich lernen?

Der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt - das ist schon mal gut. Wie viel Zeit du brauchst, hängt natürlich von deinen Vorkenntnissen ab. Wer neben Job, Familie und Alltag lernt, ist mit 4 bis 6 Wochen Vorbereitung gut dabei.

d.) Prüfungsvorbereitung

Ob du lieber mit Büchern lernst, einen Präsenzkurs besuchst oder flexibel online vorgehst - du hast die Wahl. Für alle, die das Lernen in ihr eigenes Tempo einbauen wollen, sind digitale Angelschulen eine echte Option.

Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Mehrere Anbieter haben ihre Kurse vollständig online gestellt - jederzeit abrufbar, in deinem eigenen Tempo. Eine besonders empfehlenswerte Adresse in der Community ist die Anglerschmiede, die seit 2023 zum Team von Hecht & Barsch gehört.

Die Anglerschmiede übernimmt sogar die Prüfungsanmeldung für euch!

Anwendungshinweis von hechtundbarsch.at

Direkt nach bestandener Prüfung lohnt es sich, schon mal einen Blick auf die Gewässer in deiner Nähe zu werfen - und dir zu überlegen, welche Zielart du als erstes angehen willst. Auf hechtundbarsch.at findest du im Shop und im Blog jede Menge Inspiration: von bewährten Softbaits für den Barsch bis hin zu großen Hardbaits für den Hecht. Gut ausgerüstet bist du dann schon lange, bevor der Fischereischein im Briefkasten landet.

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Hast du die Prüfung in der Tasche, kannst du den Fischereischein bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung beantragen - also beim Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt. Dafür brauchst du ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Prüfungszeugnis im Original und als Kopie.

Der Fischereischein gilt in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit - du musst ihn also nicht erneuern. Allerdings wird jährlich eine Fischereiabgabe fällig, und für jedes Gewässer brauchst du zusätzlich den entsprechenden Fischereierlaubnisschein.

III.) Urlauberfischereischein

Schleswig-Holstein hat eine Besonderheit, die besonders für Urlauber interessant ist: Wer sich noch keiner Fischereiprüfung unterzogen hat, kann trotzdem ans Wasser. Der Urlauberfischereischein macht's möglich - ganz ohne Prüfung. Er ist auf 28 Tage befristet und kann innerhalb eines Kalenderjahres kostenpflichtig verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du aus Schleswig-Holstein, einem anderen Bundesland oder dem Ausland kommst. Der Schein wird über das Landes-Service-Portal von Schleswig-Holstein beantragt.

Auch hier gilt: Für das jeweilige Gewässer brauchst du zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein!

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Zum Abschluss noch einmal klar und deutlich, was passiert, wenn man's mit den Papieren nicht so genau nimmt:

Wer ohne Fischereierlaubnisschein angelt - also ohne privatrechtliche Genehmigung des Gewässerbesitzers - begeht eine Straftat im Sinne der Fischwilderei (§ 293 StGB). Das kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedeuten.

Andere Verstöße, etwa das Angeln ohne gültigen Fischereischein, werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können in Schleswig-Holstein mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Das Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein gibt dir alle Details dazu.

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