Ob an der Donau, am Attersee oder in den Forellengewässern der Alpen - wer in Österreich ernsthaft angeln will, braucht das richtige Fundament. Raubfischangler wissen: ohne die passenden Dokumente läuft gar nichts. Barsch, Hecht, Zander und Co. warten zwar auf Dich, aber der Gesetzgeber macht die Regeln.
In diesem Artikel erfährst Du, wie die Sache mit dem Fischereischein in Schleswig-Holstein genau funktioniert, was Dich die Prüfung kostet und welche Schritte Du gehen musst, bevor Du die erste Rute auswerfen darfst.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick findest Du in der Tabelle - der nachfolgende Text geht dann in die Tiefe.
Das Wichtigste in Kürze:
Zuständiger Landesverband |
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Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein belegt Deine persönliche Sachkunde nach den landesrechtlichen Vorgaben und wird üblicherweise durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein ist die separate Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt den Haken auswerfen zu dürfen. Der Fischereischein ist dabei in aller Regel die Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheins. Wer also in Deutschland legal angeln will, braucht für fast alle Gewässer beide Dokumente. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Von der Fischereischeinpflicht befreit sind Personen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Menschen, die durch ein amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie an der Fischereischeinprüfung gehindert sind. Wer diese Befreiung in Anspruch nimmt, muss beim Angeln von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Der entsprechende Nachweis ist zusammen mit der Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. |
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Jugendfischereischein? |
Nein! |
Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an und wo & wann finden die Prüfungen statt? |
Eine Terminübersicht samt E-Mail-Adressen zur Anmeldung in den verschiedenen Kreisverbänden gibt es HIER! |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein verpflichtend? |
Nein! |
Wie lange ist der Fischereischein in Schleswig-Holstein gültig? |
Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit in ganz Deutschland - immer in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein und gegebenenfalls der Fischereiabgabe. In Schleswig-Holstein wird diese Abgabe jährlich fällig. |
Wie ist die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein ist eine rein theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Format mit sechs Themenbereichen:
Zum Bestehen müssen 45 von 60 Fragen korrekt beantwortet werden, wobei aus jeder Kategorie mindestens 6 Antworten stimmen müssen. |
Welche Kosten sind für den Angelschein in Schleswig-Holstein zu erwarten? |
1. Vorbereitung (optional): Online-Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede |
Inhaltsverzeichnis
I.) Angeln in Schleswig-Holstein
a.) Lange Küste, malerische Seen
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Schleswig-Holstein
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
(3) Wie lange muss ich lernen?
d.) Prüfungsvorbereitung
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Urlauberfischereischein
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Läuft bei Lennart - Hechtangler lieben Schleswig-Holstein!
I.) Angeln in Schleswig-Holstein
a.) Lange Küste, malerische Seen
Wasser, wohin das Auge reicht! Schleswig-Holstein punktet nicht nur mit Küstenlinien an Nord- und Ostsee, sondern auch mit beeindruckenden Binnengewässern. Der Plöner See etwa genießt bundesweit einen exzellenten Ruf als Hechtrevier - wer dort mal einen dicken Hecht gedrillt hat, weiß warum.
Damit Du Barsch, Zander, Meerforelle, Hecht und all die anderen Räuber dort legal und erfolgreich befischen kannst, brauchst Du neben dem richtigen Equipment zwei Dokumente, die der Gesetzgeber sprachlich leider ähnlicher benannt hat als nötig: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Klingt fast gleich, ist aber rechtlich ein deutlicher Unterschied - das solltest Du kennen:
- Der Fischereischein - im Volksmund oft schlicht „Angelschein" genannt - ist in den meisten Bundesländern die Grundvoraussetzung, bevor Du überhaupt angeln darfst. Er belegt durch eine Prüfung, dass Du das nötige theoretische Wissen mitbringst und weißt, wie Angeln im Einklang mit geltenden Verhaltensregeln funktioniert. Kurzgesagt: Wer angeln will, muss erst beweisen, dass er es darf.
- Der Fischereierlaubnisschein - manchmal auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein genannt - ist dagegen eine privatrechtliche Genehmigung des Gewässereigentümers oder -pächters, an einem bestimmten Spot angeln zu dürfen. Wichtig: Dieser Schein sagt nichts über Deine Sachkunde aus - er erlaubt Dir schlicht die Nutzung eines konkreten Gewässers.
Für so gut wie alle Gewässer in Deutschland brauchst Du beide Dokumente. Den Fischereischein kannst Du dabei als das Fundament sehen, weil praktisch jeder Erlaubnisschein-Aussteller - ob Eigentümer, Pächter, Angelshop oder Portale wie Fiskado - ihn als Voraussetzung verlangt.
Aufgepasst! Ob Du ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelst, macht rechtlich einen riesigen Unterschied. Ohne Fischereischein begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, die in Schleswig-Holstein mit einem empfindlichen Bußgeld belegt wird.
Wer dagegen ohne Fischereierlaubnisschein ans Wasser geht - also ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - macht sich der Fischwilderei strafbar (§ 293 StGB). Die Konsequenz kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren sein. Das ist kein Kavaliersdelikt.

Empfehlung für Brackwasser (davon gibt's reichlich in Schleswig-Holstein)!
II.) Der Fischereischein für Schleswig-Holstein
In nahezu allen deutschen Bundesländern* ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Egal wo Du in Deutschland angeln möchtest - ohne diesen Schein wirst Du kaum legal an ein Gewässer kommen.
*In Niedersachsen ist das formal zwar anders geregelt, aber in der Praxis vergeben Fischereirechtsinhaber ihre Erlaubnisscheine fast ausschließlich an Inhaber eines gültigen Fischereischeins. |
In Schleswig-Holstein weist Du Deine Kenntnisse in einer reinen Theorieprüfung nach - Fischarten, Gewässerkunde und die relevanten Fischereigesetze stehen auf dem Programm. Folgende Voraussetzungen musst Du mitbringen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 11 Jahre.
- fristgerechte Anmeldung
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
Alle verfügbaren Prüfungstermine in den verschiedenen Kreisverbänden inklusive der Kontakt-E-Mail-Adressen findest Du in der Terminübersicht.
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Keine Praxis, nur Theorie - die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein ist ausschließlich eine schriftliche Prüfung!
Du bearbeitest 60 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Themenbereichen. Dafür hast Du insgesamt 120 Minuten Zeit - das ist großzügig bemessen, wenn Du gut vorbereitet bist.
Wichtig! Am Prüfungstag ist ein gültiges Ausweisdokument Pflicht - also Personalausweis oder Reisepass einpacken. Außerdem brauchst Du einen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog. Die 60 Fragen teilen sich auf 6 Themenbereiche auf:
- Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten - Fortpflanzung, Lebensraum, Physiognomie
- Gewässerkunde und Fischhege: Gewässertypen und ihre Eigenschaften
- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Artenschutz und die Pflichten des Anglers gegenüber der Natur
- Gerätekunde: Ausrüstung und Zubehör rund ums Angeln
- Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten des Anglers
Aus jedem der sechs Themenbereiche werden jeweils 12 Fragen gestellt. Bestanden hast Du, wenn Du insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortest und dabei in jedem einzelnen Themenbereich auf mindestens 6 korrekte Antworten kommst.
(3) Wie lange muss ich lernen?
Der Prüfungsstoff ist klar abgegrenzt - Du musst Dich also nicht in einem riesigen Wissensberg verlieren. Natürlich solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen. Realistisch sind 4 bis 6 Wochen, wenn Du den Alltag mit Job und Familie unter einen Hut bringst.
d.) Prüfungsvorbereitung
Für die Vorbereitung auf die Fischereiprüfung gibt es mehrere Wege. Wer gerne liest, kann sich die Themen autodidaktisch über Fachbücher erarbeiten. Wer es lieber strukturierter mag, greift zu einem Kurs - entweder in Präsenz oder als Online-Variante, die Du flexibel in Deinem eigenen Tempo absolvieren kannst.
Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Es gibt mehrere empfehlenswerte digitale Angelschulen, deren Kurse rund um die Uhr verfügbar sind und eine familienfreundliche Alternative zu Präsenzveranstaltungen bieten. Besonders ans Herz legen möchten wir Dir die Anglerschmiede, die seit 2023 zum Hecht & Barsch-Universum gehört.

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Mit guter Vorbereitung steht einem Bestehen nichts im Weg. Danach beantragst Du Deinen Fischereischein - alle Infos dazu in Schleswig-Holstein findest Du HIER.
Für die Beantragung bei Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt) benötigst Du ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Originalprüfungszeugnis mitsamt einer Kopie.
Der Fischereischein in Schleswig-Holstein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Jährlich fällig bleibt jedoch die Fischereiabgabe - und natürlich brauchst Du für jedes Gewässer, wie schon beschrieben, zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein.
III.) Urlauberfischereischein
Traum für Urlauber: der Urlauberangelschein!
Schleswig-Holstein kennt eine praktische Sonderregelung: Wer als Urlauber ans Wasser möchte, ohne die reguläre Fischereiprüfung abgelegt zu haben, kann einen Urlauberfischereischein beantragen. Dieser Schein ist auf 28 Tage begrenzt, lässt sich aber innerhalb desselben Kalenderjahres gegen eine Gebühr verlängern. Ob Du aus Schleswig-Holstein stammst, aus einem anderen Bundesland oder sogar aus dem Ausland - das spielt dabei keine Rolle. Die Beantragung läuft über das offizielle Landes-Service-Portal von Schleswig-Holstein.
---> Beantragung Urlauberfischereischein <---
Kosten
- Erstausstellung inklusive Fischereiabgabemarke
- Verlängerung gegen Gebühr möglich
Auch beim Urlauberfischereischein gilt: Für das jeweilige Gewässer brauchst Du zusätzlich immer einen Fischereierlaubnisschein!
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Noch einmal zur Erinnerung, weil es wirklich wichtig ist: Wer ohne privatrechtliche Genehmigung angelt - also ohne Fischereierlaubnisschein - begeht eine Straftat im Sinne des § 293 StGB (Wilderei). Die Folgen können über eine Geldstrafe hinausgehen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen.
Daneben gibt es weitere Verstöße, die zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können. Das Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein findest Du HIER.































