Riesenhechte auf der Müritz, Meerforellen in der Rügener Bucht oder Barsch und Zander in einem der unzähligen Binnenseen - Mecklenburg-Vorpommern hält für Angler ein Angebot bereit, das in Deutschland seinesgleichen sucht. Rund 2000 Seen, knapp 26.000 Kilometer Fließgewässer und etwa 2000 Kilometer Ostseeküste sprechen für sich.
In diesem Beitrag erklären wir Dir, welche Schritte Dich zum offiziellen Fischereischein in Meck-Pomm führen: von den Voraussetzungen über den Prüfungsaufbau bis hin zu allem, was nach der bestandenen Prüfung auf Dich wartet.
Die wichtigsten Eckdaten haben wir zunächst kompakt in einer Übersichtstabelle zusammengefasst - die ausführlichen Details folgen im Anschluss.
Das Wichtigste in Kürze:
Zuständiger Landesverband |
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein belegt Deine persönliche Sachkunde nach landesrechtlichen Vorgaben und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Den Fischereischein brauchst Du in der Regel als Voraussetzung, um überhaupt einen Fischereierlaubnisschein zu bekommen. Kurz: In fast allen Gewässern Deutschlands brauchst Du beide Dokumente. |
Welche Voraussetzungen müssen für die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sein? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Ja. Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX oder Personen, die per amtsärztlichem Attest nachweisen, dass sie an der Prüfung gehindert sind, können von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Wer diese Befreiung nutzt, muss beim Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers stehen und den Nachweis der Schwerbehinderung bzw. das Attest zusammen mit einer gültigen Angelerlaubnis mitführen. |
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Jugendfischereischein? |
Nein. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers angeln, ohne selbst geprüft worden zu sein. Die Prüfung zum regulären Fischereischein kann aber bereits ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden. |
Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Zuständig sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher der Ämter in Mecklenburg-Vorpommern. |
Wo und wann findet die Prüfung statt? |
Die aktuellen Prüfungstermine und -orte findest Du auf der Website des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend? |
Nein, Kurse sind freiwillig. |
Wie lange ist der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gültig? |
Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit und ist in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein und der Fischereiabgabe in ganz Deutschland gültig. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Fischereiabgabe jährlich fällig. |
Wie ist die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut? |
Die Prüfung besteht aus einem rein theoretischen Multiple-Choice-Teil mit 60 Fragen aus fünf Themenbereichen:
Zum Bestehen sind mindestens 45 von 60 Fragen korrekt zu beantworten, dabei müssen je Themenbereich mindestens 6 Antworten stimmen. |
Inhaltsverzeichnis
- I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
- b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
- II. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
- c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
- d. Prüfungsvorbereitung
- e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
- III. Touristenangelschein
- IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

Schön hier, wa?
a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
Meck-Pomm ist ein echtes Angler-Paradies - und das ist keine Übertreibung. Die Mecklenburgische Seenplatte, einsame Ostseestrände, stille Weiher und Flüsse aller Größenordnungen bieten eine Vielfalt, die kaum ein anderes Bundesland erreicht. Dazu kommt die vergleichsweise dünne Besiedelung: Wer einen ruhigen Spot sucht, an dem er ganz allein seinem Lieblingshobby nachgehen kann, wird hier mit Sicherheit fündig.
Damit Du Barsch, Zander und Hecht legal und erfolgreich befischen kannst, brauchst Du neben der richtigen Ausrüstung grundsätzlich zwei wichtige Dokumente - nämlich den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein. Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, steckt dahinter ein gewichtiger rechtlicher Unterschied.
b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Lass uns das kurz sauber auseinandernehmen:
- Der Fischereischein - im Volksmund auch Angelschein genannt - ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung zum Angeln. Er ist der offizielle Nachweis Deiner persönlichen Sachkunde und setzt das Bestehen der Fischereiprüfung voraus. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass jeder, der eine Angel auswirft, die grundlegenden Verhaltensregeln und das nötige Wissen mitbringt.
- Der Fischereierlaubnisschein - manchmal auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein genannt - ist eine privatrechtliche Genehmigung, die Dir erlaubt, an einem ganz bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln. Hier geht es also nicht um Deine Befähigung, sondern um die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers oder Pächters.
Für so gut wie alle Gewässer in Deutschland brauchst Du beide Dokumente. Den Fischereischein kannst Du dabei als das Fundament betrachten, denn die meisten Stellen, die Erlaubnisscheine ausgeben - ob Eigentümer, Pächter oder Angelshops - verlangen ihn vorab.
Wichtig! Der Unterschied zwischen beiden Dokumenten ist auch rechtlich entscheidend: Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bußgeld bis zu 75.000 Euro geahndet werden kann. Wer dagegen ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Gewässerinhabers - angelt, macht sich der Fischwilderei nach § 293 StGB schuldig. Darauf stehen nicht nur Geldstrafen, sondern im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
II. Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern

In fast allen Bundesländern ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Wer also irgendwo in Deutschland die Angel auswerfen will, kommt an diesem Dokument kaum vorbei.
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*Eine Ausnahme bildet Niedersachsen, wo landesrechtlich kein Fischereischein verlangt wird. In der Praxis sieht es aber auch dort so aus, dass Fischereirechtsinhaber ihre Erlaubnisscheine faktisch nur an Fischereischein-Inhaber vergeben. |
In Mecklenburg-Vorpommern weist Du Deine Kenntnisse über Fische, Gewässer und das Fischereirecht in einer theoretischen Prüfung nach. Doch bevor Du zur Prüfung zugelassen wirst, müssen ein paar Voraussetzungen stimmen.
a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 10 Jahre
- Fristgerechte Anmeldung per Antragsformular - spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
Die Durchführung der Fischereiprüfung liegt in den Händen der Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie der Amtsvorsteher der jeweiligen Ämter in Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuellen Prüfungstermine und Kontaktdaten der zuständigen Behörden findest Du auf der Website des LALLF.
c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die Fischereiprüfung in Meck-Pomm ist ausschließlich theoretisch - es gibt also keine praktische Prüfungskomponente. Im Multiple-Choice-Format beantwortest Du 60 Fragen aus sechs Themenbereichen, für die Dir insgesamt 120 Minuten zur Verfügung stehen.
Wichtig: Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht - nimm also unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem brauchst Du einen Kugelschreiber, der blau oder schwarz schreibt.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen klar definierten Fragenkatalog, aus dem die Prüfungsfragen stammen. Die fünf Themenkomplexe lauten:
- Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: Fortpflanzung, Lebensraum und Physiognomie einzelner Fischfamilien und -arten
- Gewässerkunde: Gewässertypen und ihre jeweiligen Eigenschaften
- Gerätekunde: Angelgerät, Zubehör und dessen sachgerechter Einsatz
- Gesetzeskunde: Fischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglern
Aus dem Gesamtpool von 1180 Fragen werden pro Themenbereich jeweils 12 Fragen ausgewählt. Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet werden - wobei Du in jedem einzelnen Themenbereich mindestens 6 richtige Antworten brauchst.
(3) Wie lange muss ich lernen?
Panik ist fehl am Platz - der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt und der Stoff überschaubar. Je nachdem, wie viel Zeit Du neben Job, Familie und Alltag aufbringen kannst, sind vier bis sechs Wochen ein realistischer Richtwert für eine solide Vorbereitung.
d. Prüfungsvorbereitung
Wie Du Dich vorbereitest, ist Dir überlassen. Bücher und Skripte zum Selbststudium sind eine klassische Option. Wer lieber strukturiert lernt, greift zu einem Kurs - entweder in Präsenz oder online, was besonders dann praktisch ist, wenn Du flexibel im eigenen Tempo lernen möchtest.
Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Mehrere digitale Angelschulen bieten jederzeit abrufbare Kurse an und sind eine echte Alternative zum Präsenzkurs. An dieser Stelle empfehlen wir die Anglerschmiede, die seit 2023 zu Hecht & Barsch gehört.

Da die Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern rein theoretisch ist, spielt der oft genannte Vorteil von Präsenzkursen - nämlich die praktische Übung - hier keine Rolle. Die Anglerschmiede bietet digitale Gerätebautests und ausführliche Lernvideos, die den Stoff lückenlos abdecken. Wer Montagen und Knoten trotzdem in der Praxis üben möchte, tut das einfach parallel im Wohnzimmer. Ein weiterer praktischer Vorteil: Die Anglerschmiede kann auf Wunsch auch die Prüfungsanmeldung für Dich in die Wege leiten und Dir den bürokratischen Aufwand abnehmen.
Anwendungshinweis von der H&B-Community: Kombiniere das Lernen mit echter Praxis - auch wenn die Prüfung in Meck-Pomm rein theoretisch ist. Schau Dir Rigs, Knoten und Montagen, die Du in den Lernvideos siehst, direkt beim Ansehen mit Deiner eigenen Ausrüstung an. So verankerst Du das Wissen viel schneller und gehst später am Wasser vorbereitet an den Start. Tipp aus der Community: Frag erfahrene Angler in lokalen Anglervereinen - dort bekommst Du oft hilfreiche Hinweise, was die Prüfer in Deiner Region besonders gern abfragen.
e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Wer gewissenhaft gelernt hat, dürfte die Prüfung problemlos meistern. Im Anschluss kannst Du Deinen Fischereischein beantragen. Dafür wendest Du Dich an die Untere Fischereibehörde und bringst Folgendes mit:
- Ein aktuelles Passbild
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Das Zeugnis über die bestandene Prüfung (Original und Kopie)
Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern wird auf Lebenszeit ausgestellt. Dennoch wird jährlich eine Fischereiabgabe fällig, und für das jeweilige Gewässer benötigst Du - wie bereits erläutert - immer zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein.
III. Touristenangelschein
Traum für Urlauber: der Touristenangelschein!
Mecklenburg-Vorpommern hat für Urlauber eine echte Besonderheit zu bieten: Wer ohne gültigen Fischereischein anreist, kann dennoch legal angeln - und zwar mit dem Touristenangelschein. Dieser ist auf 28 Tage befristet, kann aber innerhalb desselben Kalenderjahres gegen eine Gebühr verlängert werden. Ob Du aus einem anderen Bundesland, aus Österreich oder von noch weiter her kommst, spielt dabei keine Rolle. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.
Natürlich gilt auch hier: Zusätzlich zum Touristenangelschein brauchst Du für jedes Gewässer einen gültigen Fischereierlaubnisschein.
IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wer glaubt, es nimmt schon niemand so genau - der irrt gewaltig. Noch einmal zur Erinnerung: Angeln ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne die privatrechtliche Genehmigung des Gewässerinhabers - ist keine Lappalie, sondern eine Straftat nach § 293 StGB (Fischwilderei). Die Konsequenz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren sein.
Aber auch unterhalb dieser Schwelle gibt es Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 75.000 Euro enden können - darunter beispielsweise das Angeln ohne gültigen Fischereischein. Die vollständige Liste der möglichen Ordnungswidrigkeiten nach dem Fischereigesetz Mecklenburg-Vorpommerns findest Du auf den Seiten des Landesrechts MV.


























