Gigantische Hechte auf der Müritz, Meerforellen vor Rügens Küste, Barsch und Zander in unzähligen Seen und Flüssen - Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den spannendsten Angelrevieren, die Deutschland zu bieten hat. Rund 2000 Seen, knapp 26.000 km Fließgewässer und etwa 2000 km Küstenlinie machen das Bundesland zu einem echten Eldorado für alle, die mit der Angel unterwegs sind.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Fischereiprüfung in Meck-Pomm genau abläuft, was du für die Zulassung mitbringen musst und welche Schritte nach bestandener Prüfung noch auf dich warten, bevor du endlich loslegen kannst.
Die wichtigsten Punkte haben wir vorab in einer kompakten Tabelle zusammengefasst. Im Fließtext danach gehen wir auf alles im Detail ein!
Das Wichtigste auf einen Blick:
Zuständiger Landesverband |
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein belegt deine persönliche Sachkunde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. In der Regel bekommst du ihn durch das Bestehen der Fischereiprüfung. Der Fischereierlaubnisschein ist etwas völlig anderes: Er ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Um diesen Erlaubnisschein zu erhalten, brauchst du meistens den Fischereischein als Grundvoraussetzung. Kurz gesagt: Wer in Deutschland an so gut wie jedem Gewässer angeln möchte, benötigt beide Dokumente. |
Welche Voraussetzungen müssen für die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sein? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Für Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie für Personen, die per amtsärztlichem Attest nachweisen können, dass sie an der Prüfung gehindert sind, besteht eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht. Wer diese Befreiung nutzt, muss beim Angeln von einem volljährigen Fischereischein-Inhaber beaufsichtigt werden. Der Nachweis der Schwerbehinderung bzw. das Attest ist zusammen mit der Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. |
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Jugendfischereischein? |
Nein. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers angeln, ohne vorher eine Prüfung ablegen zu müssen. Den offiziellen Fischereischein können sie aber bereits ab dem 10. Lebensjahr erwerben! |
Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an? |
Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Amtsvorsteher der Ämter. (--> Kontakt) |
Wo und wann findet die Prüfung statt? |
Aktuelle Prüfungstermine und -orte findest du HIER |
Sind Vorbereitungskurse verpflichtend? |
Nein! |
Wie lange ist der Fischereischein gültig? |
Der Fischereischein gilt lebenslang und ist in ganz Deutschland zusammen mit dem jeweiligen Erlaubnisschein sowie der Fischereiabgabe gültig. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Fischereiabgabe einmal jährlich fällig. |
Wie ist die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut? |
Die Prüfung ist rein theoretisch und besteht aus fünf Themenbereichen (Multiple-Choice):
Zum Bestehen müssen von 60 Fragen mindestens 45 korrekt beantwortet werden - dabei sind pro Themenbereich mindestens 6 richtige Antworten Pflicht. |
Inhaltsverzeichnis
- I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
- b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
- II. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
- 1. Ablauf der Fischereiprüfung
- 2. Was genau wird in der Prüfung verlangt?
- 3. Wie lange muss ich lernen?
- a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
- c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
- d. Prüfungsvorbereitung
- e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
- III. Touristenangelschein
- IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

Schön hier, wa?
a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
Meck-Pomm ist ohne jede Übertreibung ein Angler-Paradies. Die Mecklenburgische Seenplatte, endlose Ostseestrände, verwunschene Weiher und unzählige Fließgewässer - die Vielfalt der Gewässer sucht in Deutschland ihresgleichen. Dank der vergleichsweise niedrigen Bevölkerungsdichte findest du hier immer einen ruhigen Spot, an dem du ganz für dich allein dem schönsten Hobby der Welt nachgehen kannst.
Damit du Barsch, Zander und Co. legal und erfolgreich nachstellen kannst, brauchst du neben der richtigen Ausrüstung zwei Dokumente, die der Gesetzgeber leider mit sehr ähnlich klingenden Begriffen versehen hat: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.
b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Die Namen klingen fast identisch - rechtlich liegen aber Welten zwischen beiden:
- Der Fischereischein (umgangssprachlich auch „Angelschein") ist in fast allen Bundesländern die Grundvoraussetzung zum Angeln. Er ist ein durch landesrechtliche Vorschriften geregelter Nachweis deiner persönlichen Sachkunde und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Vereinfacht gesagt: Die Gesetzgebung verlangt von allen Angelwilligen, in einer Prüfung unter Beweis zu stellen, dass sie das Angeln sachkundig und unter Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln ausüben können.
- Der Fischereierlaubnisschein (je nach Region auch Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) ist dagegen eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Konkret: Eigentümer oder Pächter können es dir gegen ein Entgelt erlauben, ihr Gewässer zu befischen. Dieser Schein sagt aber nichts über deine Sachkunde aus!
An nahezu jedem Gewässer in Deutschland brauchst du beide Dokumente. Den prüfungsgebundenen Fischereischein kannst du dabei als die zentrale Grundvoraussetzung betrachten - denn die meisten Aussteller von Erlaubnisscheinen, egal ob Eigentümer, Pächter, Angelshop oder Portale wie Fiskado, werden diesen vorab von dir verlangen.
Wichtig! Zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bußgeld bis zu 75.000 Euro geahndet werden kann. Wer dagegen ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - an einem Gewässer fischt, macht sich der Fischwilderei nach § 293 StGB strafbar und riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren!
II. Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern

In nahezu allen Bundesländern* schreibt das Landesrecht vor, dass zum Angeln ein Fischereischein erforderlich ist. Wer in Deutschland angeln möchte, kommt um diesen Schein also kaum herum.
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*In Niedersachsen gilt das streng genommen nicht, in der Praxis vergeben die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) ihre Erlaubnisscheine jedoch ausschließlich an Personen, die einen Fischereischein vorweisen können. |
In Mecklenburg-Vorpommern weist du deine Kenntnisse über Fische, Gewässer und Fischereigesetze in einer Theorieprüfung nach. Für die Zulassung zu dieser Prüfung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein.
a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 10 Jahre
- Fristgerechte Anmeldung (spätestens eine Woche vor dem Termin) über dieses Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Amtsvorsteher der Ämter zuständig. Zur Terminübersicht geht es HIER.
c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die Fischereiprüfung in Meck-Pomm ist eine reine Theorieprüfung! Im Multiple-Choice-Format beantwortest du 60 Fragen aus 6 Themenbereichen - dafür stehen dir 120 Minuten zur Verfügung.
Wichtig! Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht. Nimm also deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem brauchst du einen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog, der sich auf 5 Themenbereiche aufteilt:
- Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten, Fortpflanzung, Lebensraum, Physiognomie
- Gewässerkunde: Gewässerarten und ihre jeweiligen Eigenschaften
- Gerätekunde: Angelgerät und Zubehör
- Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten an Gewässern, Rechte und Pflichten von Anglerinnen und Anglern
Aus insgesamt 1.180 möglichen Fragen werden für die Prüfung jeweils 12 Fragen pro Themenbereich gezogen. Zum Bestehen musst du in jedem Bereich mindestens 6 Fragen und in der Gesamtwertung mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantworten.
(3) Wie lange muss ich lernen?
Etwas Lernzeit solltest du einplanen - aber in Panik verfallen musst du nicht. Der Prüfungsstoff ist klar umrissen, und mit einem realistischen Blick auf Alltag, Beruf und Familie sind 4 bis 6 Wochen Vorbereitung ein gut einzuplanender Zeitraum.
d. Prüfungsvorbereitung
Für die Vorbereitung auf die Fischereiprüfung gibt es verschiedene Wege. Wer lieber in Büchern lernt, kann sich die prüfungsrelevanten Themen autodidaktisch erarbeiten. Wer es lieber strukturierter mag, findet sowohl Präsenzkurse als auch Online-Angebote - ideal für alle, die flexibel und in ihrem eigenen Tempo lernen möchten.
Online-Angelschule: Den Angelschein vom Sofa aus machen?
Es gibt mehrere solide Online-Angelschulen, deren Kurse jederzeit abrufbar sind und eine echte, familienfreundliche Alternative zum Präsenzkurs darstellen. Wir möchten dir an dieser Stelle die Anglerschmiede empfehlen, die seit 2023 zu Hecht & Barsch gehört.

Manche werden einwenden, dass praktische Inhalte im Präsenzkurs leichter zu lernen seien. Für Mecklenburg-Vorpommern spielt das aber keine Rolle, da hier ausschließlich theoretisch geprüft wird. Die Anglerschmiede bietet zudem digitale Gerätebautests und detaillierte Lernvideos an, die keine Wissenslücken offenlassen. Etwas Eigeninitiative beim Üben von Montagen und Knoten im eigenen Wohnzimmer ist natürlich trotzdem gefragt. Ein weiterer praktischer Pluspunkt der Anglerschmiede: Sie nimmt dir auf Wunsch die komplette Prüfungsanmeldung ab und kümmert sich um den bürokratischen Aufwand!
e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Wer gewissenhaft gelernt hat, sollte die Prüfung souverän meistern. Anschließend kannst du deinen Fischereischein beantragen.
Hier findest du den offiziellen Antrag zum Fischereischein auf Lebenszeit in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Beantragung bei der Unteren Fischereibehörde benötigst du außerdem ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Original und eine Kopie deines Prüfungszeugnisses.
---> Liste der Ausgabestellen für Fischereischeine <---
Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern wird auf Lebenszeit ausgestellt. Daneben wird jährlich eine Fischereiabgabe fällig, und für das jeweilige Gewässer brauchst du - wie bereits beschrieben - stets einen Fischereierlaubnisschein!
III. Touristenangelschein
Traum für Urlauber: der Touristenangelschein!
Mecklenburg-Vorpommern hat für Urlauber eine attraktive Sonderregelung parat: Wer auf Reisen ist, kann dort einen Touristenangelschein erwerben - ganz ohne vorherige Fischereiprüfung. Der Schein ist auf 28 Tage befristet, kann innerhalb eines Kalenderjahres aber gegen Gebühr verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du aus Meck-Pomm, einem anderen Bundesland oder dem Ausland stammst. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, und ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen!
---> Ausgabestellen für den Touristenangelschein <---
Natürlich benötigst du auch mit dem Touristenangelschein für jedes Gewässer zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein!
IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wie weiter oben bereits erläutert, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat nach § 293 StGB (Fischwilderei) gewertet und kann nicht nur mit einer Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Verstöße, die zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 75.000 Euro geahndet werden können. HIER findest du eine Auflistung der Ordnungswidrigkeiten aus dem Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.































