Dein Fischereischein für Sachsen-Anhalt!

Dein Fischereischein für Sachsen-Anhalt - Alles, was Du wissen musst!

Die Angelgemeinde wächst - und das zu Recht! Über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland zieht es regelmäßig ans Wasser. Die Gründe liegen auf der Hand: Zeit in der Natur, der Kopf wird frei, und vielleicht landet am Ende sogar ein richtig frischer Fisch auf dem Teller. Klingt verlockend - aber einfach Rute schnappen und loslegen? Das funktioniert hierzulande leider nicht. In ganz Deutschland brauchst Du zum Angeln einen Fischereischein, den Volksmund nennt ihn schlicht „Angelschein". Den bekommst Du nur nach einer bestandenen Fischereiprüfung. Da die Fischereibestimmungen Ländersache sind, weichen die Prüfungsanforderungen von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich voneinander ab.

In diesem Artikel erfährst Du alles, was rund um den Fischereischein in Sachsen-Anhalt wichtig ist: Voraussetzungen, benötigte Unterlagen, Prüfungsablauf und wie Du Dich am besten vorbereitest.

Wer schon weiß, dass er die Prüfung in Sachsen-Anhalt ablegen will, dem sei die Anglerschmiede wärmstens empfohlen! Deren Online-Vorbereitungskurse lassen sich komplett flexibel und von überall aus durcharbeiten - perfekt, um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen.

Tabelle zur Übersicht - Details im Fließtext!

Hier bekommst Du zunächst die wichtigsten Fakten zum Fischereischein in Sachsen-Anhalt kompakt als Tabellenübersicht. Danach gehen wir im Fließtext auf alle Punkte ausführlich ein.

Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Sachsen-Anhalt

Zuständiger Landesverband

Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein belegt Deine persönliche Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorgaben und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt die Angel auszuwerfen. Ohne Fischereischein gibt es in der Regel auch keinen Erlaubnisschein - Du brauchst also in fast allen Gewässern beides.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt teilnehmen zu können?

  • Mindestalter: ab 14 Jahre
  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt
  • Zertifikat über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Bestätigung der Teilnahme am Praxistag
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass inklusive Meldebestätigung)
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Wer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die reguläre Fischerprüfung abzulegen, kann einen Sonderfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zum Friedfischfang - allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers.

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Jugendfischereischein?

Ja. Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können nach einer vereinfachten, altersgerechten Fischerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Damit dürfen sie auch ohne Begleitperson auf Friedfische angeln.

Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an?

Die Anmeldung zur Fischerprüfung läuft über die Untere Fischereibehörde.

Ist es möglich, die Prüfung außerhalb des eigenen Wohnorts abzulegen?

Wer die Fischerprüfung an einem anderen Ort als seinem Wohnort ablegen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Wo und wann findet die Prüfung statt? Was braucht man am Prüfungstag?

Aktuelle Prüfungstermine findest Du direkt auf der offiziellen Seite der Fischerprüfung Sachsen-Anhalt.

Mitbringen musst Du: Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung beim Reisepass), das Zertifikat des Vorbereitungskurses, den Nachweis über den Praxistag, den ausgefüllten Zulassungsantrag und einen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte.

Wie häufig findet die Fischerprüfung statt?

Pro Ort und Jahr gibt es in der Regel zwei Prüfungstermine.

Sind Vorbereitungskurse verpflichtend?

Ja. Es muss ein mindestens 30-stündiger Präsenzkurs oder ein gleichwertiger, anerkannter Onlinekurs absolviert werden. Dazu kommt ein verpflichtender Praxistag von 6 bis 8 Stunden.

Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen-Anhalt gültig?

Du kannst zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen: 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre sowie eine lebenslange Gültigkeit. Die anfallenden Gebühren setzen sich jeweils aus einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Besteht in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln?

Nein. An nahezu allen Gewässern sind sowohl Fischereischein als auch Fischereierlaubnisschein Pflicht. Eine Ausnahme bilden geschlossene, eingefriedete Privatgewässer mit weniger als 500 Quadratmetern - dort darf nur der Eigentümer selbst oder eine Person mit dessen ausdrücklicher Einwilligung angeln.

Wie ist die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt aufgebaut?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil wählst Du im Multiple-Choice-Verfahren aus einem Pool von 612 Fragen insgesamt 60 aus - je 15 Fragen aus vier Themenbereichen. Mindestens 45 davon müssen richtig beantwortet werden.

Die vier Themenbereiche:

  1. Fischkunde
  2. Gerätekunde
  3. Gewässerkunde
  4. Gesetzeskunde

Im praktischen Teil werden mündliche Fragen zu diesen Themen gestellt:

  • Verhalten während des Angelns
  • Umgang mit Angelgeräten
  • Fischerei- und angrenzendes Recht
  • Waidgerechtes Versorgen gefangener Fische

Inhaltsverzeichnis:

I.) Angeln in Sachsen-Anhalt

a.) Tolle Gewässer in toller Natur

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Sachsen-Anhalt

a.) Voraussetzungen für die Fischerprüfung

b.) Anmeldung für die Fischerprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischerprüfung

d.) Prüfungsvorbereitung

e.) Wie erhält man den Fischereischein nach bestandener Prüfung?

f.) Sonderfall Friedfisch-Fischereischein

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Magdeburger Elbe bei Hochwasser

I.) Angeln in Sachsen-Anhalt

a.) Tolle Gewässer in toller Natur

Sachsen-Anhalt ist für Angler ein echtes Füllhorn. Das bekannteste Gewässer ist wohl die Elbe, aber auch Saale und Mulde bieten hervorragende Bedingungen und einen starken Fischbestand. Wer es lieber ruhig mag, findet an stehenden Gewässern wie dem Goitzschesee, dem Arendsee oder den Mansfelder Seen sein Glück. Und wer auf der Suche nach stillen, noch weitgehend unbekannten Spots ist, wird oft genug fündig - gerade die kleinen Gewässer abseits der großen Karten halten manche Überraschung bereit.

Wer großen Wert auf Naturerlebnis legt, sollte den Nationalpark Harz und den dünn besiedelten Norden des Landes auf dem Schirm haben. Hier findest Du Ruhe, Natur pur und das Gefühl, wirklich abschalten zu können.

Eine Besonderheit, die nur wenige Bundesländer bieten können: das winterliche Angeln auf Quappen. Dieser Süßwasserdorsch ist in den Flüssen Unstrut, Mulde und Saale in guten Stückzahlen zu fangen - allerdings nur, wenn es richtig kalt ist. Je frostiger, desto aktiver die Quappe. Das ist echte Hardcore-Angelei.

Als praktisches Hilfsmittel stellt der LAV Sachsen-Anhalt den Angelatlas Sachsen-Anhalt zur Verfügung - eine interaktive Karte mit allen eingetragenen Angelgewässern des Bundeslandes mitsamt wichtigen Zusatzinfos. Ideal für alle, die gerne neue Spots erkunden.

Wie in fast allen anderen Bundesländern auch, brauchst Du in Sachsen-Anhalt für legales Angeln zwei Dokumente:

  • Den Fischereischein - erworben durch eine staatliche Prüfung
  • Einen Fischereierlaubnisschein - die Genehmigung für das jeweilige Gewässer (in der Regel käuflich zu erwerben)

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Der Weg zum ersten legalen Angeltag in Sachsen-Anhalt führt zwingend über zwei Stationen: erst den Fischereischein, dann den Fischereierlaubnisschein fürs Wunschgewässer. Klingt bürokratisch - macht aber durchaus Sinn.

Warum gibt es überhaupt eine Prüfungspflicht?

  • Schonzeiten, Mindestmaße und der Schutz seltener Fischarten funktionieren nur, wenn Angler diese Fische auch sicher erkennen und einordnen können.
  • Grundwissen über Gewässerökologie hilft, Probleme wie Fischsterben oder Krankheitszeichen frühzeitig zu erkennen und zu melden.
  • Ein solides Basiswissen beschleunigt den Einstieg ins Angeln und sorgt schneller für Fangerfolge.
  • Der waidgerechte Umgang mit dem Fang - also das artgerechte Töten und Versorgen - wird systematisch erlernt.

Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein - der Unterschied auf den Punkt gebracht:

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich „Angelschein") ist Dein persönlicher Sachkundenachweis. Er wird durch das Bestehen der Fischereiprüfung erlangt und belegt, dass Du weißt, wie man regelkonform und verantwortungsvoll angelt.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte, Gewässerschein oder Fischereilizenz genannt) ist die konkrete Erlaubnis des Gewässer-Eigentümers oder -Pächters, an einem bestimmten Spot die Angel auszuwerfen.

Ohne gültigen Fischereischein wirst Du in aller Regel keinen Fischereierlaubnisschein bekommen - egal ob Du Dich direkt an den Pächter wendest, die Angelkarte im Laden kaufst oder eine Online-Plattform wie Hejfish nutzt.

Wichtig! Zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein besteht ein gewaltiger rechtlicher Unterschied. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Sachsen-Anhalt mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Wer ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Erlaubnis des Gewässereigentümers - angelt, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei gemäß § 293 StGB. Das kann neben empfindlichen Geldstrafen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

Die Zander-Koryphäe von der Elbe: Veit Wilde

II.) Der Fischereischein in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt musst Du in einer Prüfung unter Beweis stellen, dass Du heimische Fischarten, unsere Gewässer, Angelgerät und die relevanten gesetzlichen Regelungen kennst. Doch bevor Du überhaupt zur Prüfung zugelassen wirst, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

a.) Voraussetzungen für die Fischerprüfung

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung - spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin
  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt
  • Kursnachweis: Zertifikat über die Absolvierung eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs
  • Praxistag-Bestätigung: Nachweis über die Teilnahme am Praxistag
  • Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass - beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebescheinigung
  • Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ist Voraussetzung

b.) Anmeldung für die Fischerprüfung

Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist online bei der zuständigen Fischereibehörde möglich. Wer den Onlinekurs der Anglerschmiede besucht, kann sich über deren Portal direkt für die Prüfung anmelden und findet dort auch alle verfügbaren Prüfungs- und Praxistag-Termine auf einen Blick.

Denk daran: Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin eingegangen sein. Wer zu diesem Zeitpunkt weder den Vorbereitungskurs noch den Praxistag absolviert hat, wird nicht zur Prüfung zugelassen. Beide Nachweise sind Pflicht.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischerprüfung

(1) Ablauf der Fischerprüfung

Ort und Zeitpunkt der Prüfung wählst Du bereits bei der Anmeldung aus. Achte darauf, die Anmeldegebühr rechtzeitig zu überweisen, damit Deine Zulassung gesichert ist.

Wichtig am Prüfungstag: Du musst Dich vor der Prüfung ausweisen. Bring also zwingend Deinen Personalausweis oder Reisepass mit - beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebestätigung. Ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber darf ebenfalls nicht fehlen.

Die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt gliedert sich in zwei Teile:

  • Die Theoretische Prüfung mit 60 schriftlichen Multiple-Choice-Fragen aus vier Themengebieten
  • Die Praktische Prüfung mit mündlichen Fragen zu praxisrelevanten Themen

Im schriftlichen Teil bekommst Du je 15 Fragen aus vier Themenbereichen - insgesamt 60 Fragen, die aus einem Pool von 612 Fragen gezogen werden. Pro Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine korrekt ist. Um zu bestehen, müssen mindestens 45 Antworten stimmen.

Der mündlich-praktische Teil greift inhaltlich auf die Themen der Theorieprüfung zurück und vertieft insbesondere die praxisnahen Aspekte.

Nach dem Bestehen der Prüfung erhältst Du das Prüfungszeugnis. Damit gehst Du zur zuständigen Fischereibehörde Deiner Gemeinde und beantragst dort den Fischereischein.

(2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?

Der Fragenpool umfasst insgesamt 612 Fragen, die sich auf vier Themenkomplexe verteilen:

Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen und Erkrankungen von Fischen, Krebstieren und Neunaugen sowie Besonderheiten einzelner Fischarten und -familien hinsichtlich Fortpflanzung, Lebensraum und Physiognomie.

Gerätekunde: Angelgeräte, Zubehör und die wichtigsten Knoten.

Gewässerkunde: Gewässertypen und ihre ökologischen Eigenschaften.

Gesetzeskunde: Das Landesfischereigesetz Sachsen-Anhalt, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglerinnen und Anglern.

Aus dem Gesamtpool werden für jede Prüfung je 15 Fragen pro Themenbereich ausgewählt. Das Multiple-Choice-Verfahren gibt Dir je Frage drei Antwortoptionen - eine davon ist korrekt und muss angekreuzt werden. Für ein Bestehen sind mindestens 45 von 60 richtigen Antworten nötig.

(3) Was genau wird in der Praktischen Prüfung verlangt?

Die mündlich-praktische Prüfung baut inhaltlich auf dem Theorieteil auf. Im Mittelpunkt stehen:

  • Das richtige Verhalten am Wasser
  • Handhabung von Angelgeräten
  • Fischereirecht und angrenzende Rechtsgebiete
  • Waidgerechtes Versorgen von Fangfischen

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Fischereiordnung Sachsen-Anhalts. Alle Inhalte - sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung - werden im Vorbereitungskurs und am Praxistag vollständig vermittelt.

Wie lange sollte man für die Prüfung lernen? Das lässt sich nicht pauschal sagen - es hängt stark vom persönlichen Vorwissen, dem Lerntempo und der verfügbaren Zeit ab. Wer aber etwa 4 bis 6 Wochen einplant und strukturiert vorgeht, ist in der Regel bestens gerüstet.

d.) Prüfungsvorbereitung

(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

Die Vorbereitungskurse selbst sind gleichzeitig die optimale Prüfungsvorbereitung - kein Zufall, denn genau dafür sind sie gemacht. Grundsätzlich hast Du die Wahl zwischen einem klassischen Präsenzkurs, zum Beispiel beim örtlichen Angelverein, oder einem Onlinekurs wie dem der Anglerschmiede.

Präsenzkurse laufen nach einem festen Zeitplan und finden in der Gruppe statt. Das bringt Struktur und soziales Lernen, aber auch wenig Flexibilität. Beim Onlinekurs entscheidest Du selbst, wann und wie intensiv Du lernst. Du kannst Dich auf Themenbereiche konzentrieren, bei denen Du noch Luft nach oben siehst, und Kapitel beliebig oft wiederholen. Fragen an den Kursleiter sind jederzeit per E-Mail möglich. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, welches Format besser zum eigenen Alltag passt.

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Nicht jeder hat mehrere Wochenenden am Stück Zeit, um einen Präsenzkurs zu besuchen. Genau hier punkten Onlinekurse: Die Lerneinheiten passen sich Deinem Terminkalender an - nicht umgekehrt. Ob beruflicher Stress, Familienpflichten oder ein vollgepackter Alltag - beim Onlinekurs nutzt Du die Zeitfenster, die Du hast, effektiv. Kein Wunder, dass dieses flexible Format immer beliebter wird.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischerprüfung?

In Sachsen-Anhalt hast Du die Wahl zwischen Präsenzkursen bei Angelvereinen und Onlinekursen. Präsenzkurse sind vom Kurspreis her oft etwas günstiger, dafür zeitlich unflexibel und orientieren sich am Gruppentempo. Onlinekurse bieten maximale Flexibilität und erlauben es Dir, die Lernintensität an Deinen eigenen Kenntnisstand anzupassen. Besonders attraktiv werden Onlinekurse, wenn ein Starterpaket an Angelequipment inklusive ist - dann relativiert sich der Preisunterschied schnell.

Zusätzlich zum Kurs ist in Sachsen-Anhalt die Teilnahme an einem Praxistag verpflichtend. Dieser dauert in der Regel 6 bis 8 Stunden und wird häufig von Angelvereinen angeboten. Ohne diesen Nachweis ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Anwendungshinweis von der H&B-Community

Egal ob Du den Präsenz- oder den Onlinekurs wählst - mach Dir schon während der Lernphase Gedanken darüber, auf welche Fischarten Du später hauptsächlich angeln willst. Wer von Anfang an weiß, ob es eher Hecht, Zander oder Barsch sein soll, kann beim Praxistag gezieltere Fragen stellen und kommt an seinen ersten echten Angelspot mit einem deutlich besseren Grundverständnis für Verhalten, Lebensraum und die passende Ausrüstung. Das macht nicht nur den Einstieg leichter - es macht einfach mehr Spaß.

(4) Was lernt man bei (Online-)Angelschulen?

Die Kursinhalte decken alle prüfungsrelevanten Themen vollständig ab. Der Theorieanteil muss dabei mindestens 22 Stunden umfassen. Präsenzkurse arbeiten in der Regel mit aufbereiteten Lehrbüchern sowie ergänzenden Schaubildern und kurzen Videosequenzen.

Präsenzkurse - Pro und Contra:

Pro

Contra

- Lernen in der Gruppe

- Direkte Rückfragen möglich

- Oft etwas günstiger

- Linearer, fester Ablauf

- Feste Unterrichtszeiten

- Lerntempo der Gruppe bestimmt das Tempo

Onlinekurse haben eine ähnliche inhaltliche Struktur, bieten aber deutlich mehr Freiheiten. Die Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen - Du kannst sie in beliebiger Reihenfolge durcharbeiten und einzelne Abschnitte so oft wiederholen, wie Du möchtest. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert. Viele Plattformen erfassen außerdem den Lernfortschritt statistisch, sodass Du immer weißt, in welchen Bereichen noch Nachholbedarf besteht. Probeprüfungen kannst Du jederzeit und so oft Du willst absolvieren. Sobald Kurs und Probeprüfung erfolgreich abgeschlossen sind, ist bei vielen Anbietern die direkte Anmeldung zur Fischerprüfung über das jeweilige Portal möglich.

Onlinekurse - Pro und Contra:

Pro

Contra

- Maximale zeitliche Flexibilität

- Wiederholung einzelner Inhalte jederzeit möglich

- Hochwertige Lernvideos

- Automatische Lernfortschritt-Statistiken

- Rückfragen per E-Mail oder direkt im Kurs möglich

- Kein direkter persönlicher Austausch

- Kein gemeinsames Lernen vor Ort

Da der Praxistag ohnehin für alle Prüflinge verpflichtend ist, entfällt dieser Unterschied zwischen Präsenz- und Onlinekurs in jedem Fall.

e.) Wie erhält man den Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Hast Du die Prüfung erfolgreich abgelegt, bekommst Du das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Damit gehst Du zur Fischereibehörde Deiner Wohngemeinde und beantragst dort den Fischereischein. Neben dem Zeugnis brauchst Du ein gültiges Ausweisdokument - Personalausweis oder Reisepass - sowie ein Passfoto. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der gewählten Laufzeit des Scheins und danach, ob Du bereits volljährig bist oder nicht. Die Gesamtkosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Für Angler zwischen 14 und 18 Jahren fallen pro Jahr eine Verwaltungsgebühr und eine Fischereiabgabe an.

Ab 18 Jahren hast Du bei der Laufzeit die Wahl:

  • Laufzeit 1 bis 4 Jahre: Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe jeweils pro Jahr
  • Laufzeit 5 Jahre: Pauschalgebühr und Fischereiabgabe
  • Lebenslang: einmalige Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe

Sobald der Fischereischein in der Tasche ist, fehlt nur noch der Fischereierlaubnisschein für die gewünschten Gewässer - und dann kann es endlich losgehen.

f.) Sonderfall Friedfisch-Fischereischein

In Sachsen-Anhalt existiert eine Besonderheit: der Friedfisch-Fischereischein. Er berechtigt ausschließlich zum Fang von Friedfischen und kann nach einem kurzen Prüfungsgespräch von etwa 20 Minuten erworben werden, in dem Du nachweist, dass Du über ausreichendes Grundwissen verfügst. Achtung: Dieser Schein gilt nur innerhalb Sachsen-Anhalts und ist in anderen Bundesländern nicht anerkannt. Raubfische wie Hecht, Zander oder Barsch dürfen damit nicht befischt werden.

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Mit dem Fischereischein in der Tasche hast Du Deine Sachkunde offiziell nachgewiesen. Jetzt fehlt nur noch der Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Diesen bekommst Du beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers gegen eine entsprechende Gebühr - sofern Erlaubnisscheine für dieses Gewässer ausgegeben werden. Eine hilfreiche Orientierung bietet der Angelatlas Sachsen-Anhalt des LAV, der alle relevanten Angelgewässer im Bundesland mit weiterführenden Infos aufführt.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Wer ohne Fischereierlaubnisschein ans Wasser geht - also ohne die privatrechtliche Genehmigung des Gewässereigentümers oder -pächters - begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Der Tatbestand der Fischwilderei nach § 293 StGB kann nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Wer hingegen ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Sachsen-Anhalt mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro belegt werden kann. Mitgeführtes Angelgerät kann dabei zusätzlich eingezogen werden.

Weitere Ordnungswidrigkeiten, die ebenfalls mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden können:

  • Fahrlässiges oder vorsätzliches Angeln ohne mitgeführten Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
  • Einsatz von künstlichem Licht als Lockmittel, elektrischem Strom oder anderen fischschädigenden Hilfsmitteln
  • Mitführen von fangfertigem Angelgerät an Gewässern, für die keine Angelberechtigung vorliegt
  • Aussetzen von seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Fischen
  • Angeln in Fischwegen oder unmittelbar ober- oder unterhalb von Fischwegen
  • Fischfang mit verbotenen Fangmitteln wie Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reißangeln oder Schusswaffen
  • Einsatz von mehr als drei ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel
  • Absichtliches Fangen oder Töten ganzjährig geschonter Fischarten wie Elritze, Lachs, Meerforelle oder Stör
  • Nachstellen, Fangen oder Töten geschützter Krebse, Muscheln oder Fischnährtiere
  • Gezieltes Befischen von Fischarten während ihrer Schonzeit
  • Nicht unverzügliches, schonendes Zurücksetzen untermaßiger Fische oder solcher, die sich in der Schonzeit befinden
  • Füttern von wildlebenden Fischen - ausgenommen das Anfüttern zum Zweck des Angelns

Achtung: Diese Auflistung ist nicht abschließend und dient als grober Überblick.

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