Raubfischangeln in Berlin: Schonzeit überbrücken - HechtundBarsch.de

Raubfischangeln in Berlin: Die Schonzeit clever überbrücken

Hey, liebe H&B-Community!

Jedes Jahr am 1. Januar ist es wieder so weit: Die Schonzeit für Hecht (bis 30. April) und Zander (bis 31. Mai) startet in Berlin. Was viele dabei vergessen: Die Berliner Landesfischereiverordnung (LFischO) legt in § 18 Angelfischerei (3) noch eine Schippe drauf:

"Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."

Schonzeit für Raubfische überbrücken

Vier Monate lang warten und die Angel in der Ecke lassen? Für echte Raubfischangler klingt das wie eine kleine Ewigkeit. Zum Glück gibt es ein paar Wege, wie Du diese Zeit sinnvoll nutzen kannst - ohne dabei gegen Recht und Gesetz zu verstoßen.

Barschangeln mit der Friedfischangel

Schaust Du Dir § 18 Angelfischerei (2) der LFischO genau an, stößt Du auf eine interessante Regelung: Kunstköder unter 2 cm Gesamtlänge sowie wirbellose Köder wie Tauwürmer gelten ausdrücklich nicht als Raubfischköder. Im Wortlaut der Verordnung heißt es:

"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."

Das Fischereiamt Berlin macht das im offiziellen Flyer "Richtiges Fischen" auf Seite 8 nochmal glasklar:

"Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 Zentimeter betragen, können zum Beispiel ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden."

Der Trick steckt im Detail: Wer auf Köder unter 2 cm setzt, fischt mit einer Friedfischangel - und Barsch hat in Berlin keine Schonzeit. Das heißt, Streifen fangen ist auch zwischen Januar und April absolut legal möglich.

Anwendungshinweis

Wenn Du in der Schonzeit auf Barsch mit winzigen Kunstködern gehst, lohnt es sich, auf Micro-Jigs, kleine Softbaits im Maggot- oder Shrimp-Format oder winzige Hardbaits zu setzen - allesamt unter der entscheidenden 2-cm-Marke. Diese Köder sind am Berliner Gewässer oft sogar effektiver als große Gummifische, weil Barsche im Winterhalbjahr träger reagieren und ein kleines, dezentes Angebot schlicht besser annehmen. Probiere es aus - Du wirst überrascht sein, was da alles beißt.

Friedfischangeln

Eine weitere Option für die langen Wintermonate: Warum nicht den eigenen Horizont etwas ausweiten? Wer sonst fast ausschließlich Raubfisch jagt, dem kann das Friedfischangeln eine willkommene Abwechslung bieten. Ein Karpfen zum Beispiel ist ein absolut spannender Zielfisch - das muss man einfach mal anerkennen, auch als überzeugter Raubfischer.

Raubfischangeln in Brandenburg

Wer nicht warten will, schnappt sich einfach das Auto und fährt raus nach Brandenburg. Die Schonzeiten dort sind deutlich kürzer: Hecht ist nur vom 1. Februar bis zum 31. März geschont - das sind zwei Monate weniger als in Berlin. Die Zander-Schonzeit läuft vom 1. April bis zum 31. Mai, also drei Monate kürzer als in der Hauptstadt. Ein generelles Raubfischköderverbot, wie es Berlin kennt, existiert in Brandenburg schlichtweg nicht.

Die BbgFischO (§ 2 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße (1)) formuliert es so:

Es ist verboten, den in der Anlage genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten.

Kurze Wege, andere Gesetze - Brandenburg ist besonders dann eine attraktive Option, wenn das Berliner Raubfischköderverbot greift.

Raubfischangeln in Mecklenburg-Vorpommern

Noch etwas weiter weg, aber absolut die Reise wert: Mecklenburg-Vorpommern. In den Binnengewässern des Bundeslandes gibt es gesetzlich keine vorgeschriebenen Schonzeiten für Hecht und Zander. Ein Raubfischköderverbot sucht man hier ebenfalls vergeblich.

Lediglich in den Küstengewässern gelten eigene Regeln: Hecht ist dort vom 1. März bis zum 30. April geschont, Zander vom 23. April bis zum 22. Mai. Abgesehen von diesen Einschränkungen bietet MV unglaublich gute Gewässer und eignet sich hervorragend für eine Tagestour.

Weitere Bundesländer: weitere Möglichkeiten

Dieser Artikel ist aus der Perspektive eines Berliner Anglers geschrieben, daher bleiben weitere Bundesländer hier außen vor - die genannten Optionen sind ohnehin schon richtig vielfältig. Einen breiten Überblick über alle Schonzeiten deutschlandweit findest Du zum Beispiel bei Netzangler oder bei den Jungs von Dicht am Fisch.

Lokale Vorschriften beachten!

Alle hier genannten Angaben beziehen sich auf die jeweiligen Landesgesetze. Wichtig zu wissen: Gewässerspezifische Vorschriften können deutlich strenger ausfallen als das, was das Landesgesetz vorschreibt. Schau beim Kauf Deiner Angelkarte also immer genau hin, welche Regeln am jeweiligen Gewässer gelten.

So handelst du im Sinne der Gesetze

Gesetze zu kennen ist gut - sie auch zu verstehen ist besser. Wenn Du trotz korrektem Vorgehen einen geschonten Fisch an der Angel hast, gilt: sofort, schnell und schonend zurücksetzen. Und dann nimm Dir einen Moment Zeit, um Deine gewählte Technik, Deinen Köder und Deinen Spot kritisch zu hinterfragen. Denn der eigentliche Sinn der Schonzeit ist nicht nur, das Töten geschonter Fische zu verhindern - es geht darum, die ungestörte Fortpflanzung der Tiere zu sichern. Das bedeutet: Finger weg, wirklich komplett.

Zusammenfassung

Wer als Berliner Raubfischangler nicht vier Monate lang auf dem Trockenen sitzen will, hat durchaus Optionen. Ob Mini-Köder für die Barschjagd, ein Ausflug nach Brandenburg oder eine Tagestour nach Mecklenburg-Vorpommern - die Möglichkeiten sind da, man muss sie nur nutzen. Hoffentlich helfen Dir diese Infos dabei, die Schonzeit gut zu überbrücken.

Bis zum nächsten Mal - ratternde Rollen für Dich!

Dein Daniel

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