Liebe Hecht&Barsch-Fans,
seit dem 1. Januar läuft in Berlin wieder die Schonzeit – für Hecht bis zum 30. April, für Zander sogar bis zum 31. Mai. Was viele dabei vergessen: Die Berliner Landesfischereiverordnung (LFischO) macht in § 18 Angelfischerei (3) noch eine zusätzliche Ansage:
„Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."
Schonzeit für Raubfische überbrücken
Vier Monate ohne Raubfischangeln – das klingt nach einer Ewigkeit. Aber keine Panik: Als Berliner Angler hast Du mehr Möglichkeiten, als Du vielleicht denkst.
Barschangeln mit der Friedfischangel
Ein genauer Blick in § 18 Angelfischerei (2) der LFischO lohnt sich, denn dort versteckt sich eine wichtige Regelung zu Kunstködern:
„Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."
Der entscheidende Punkt: Wirbellose Köder wie Tauwürmer und Kunstköder unter 2 cm Gesamtlänge zählen demnach nicht als Raubfischköder. Das Fischereiamt Berlin bestätigt das auch im offiziellen Flyer „Richtiges Fischen" auf Seite 8 unmissverständlich:
„Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 Zentimeter betragen, können zum Beispiel ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden."
Kurzum: Wer auf kleine Kunstköder unter 2 cm setzt, angelt mit einer Friedfischangel – und darf Barsche, für die keine Schonzeit gilt, auch zwischen Januar und April problemlos befischen.
Friedfischangeln
Eine weitere Option: Nutze die vier Monate, um Deinen Horizont als Angler ein Stück weit zu erweitern. Auch wenn Du sonst fast ausschließlich auf Raubfisch unterwegs bist – in Berlin dem Friedfischangeln eine Chance zu geben, kann sich durchaus lohnen. Ein kapitaler Karpfen als Zielfisch zum Beispiel hat schon so manchen eingefleischten Spinnfischer eines Besseren belehrt.
Raubfischangeln in Brandenburg
Wer lieber beim Raubfischangeln bleibt, schaut einfach über die Landesgrenze. In Brandenburg dauert die Hechtschonzeit lediglich vom 1. Februar bis zum 31. März – also ganze zwei Monate kürzer als in Berlin. Die Zanderruhe beginnt dort erst am 1. April und endet am 31. Mai, ist damit drei Monate kürzer als in der Hauptstadt. Und vor allem: Ein generelles Raubfischköderverbot, wie es Berlin kennt, existiert in Brandenburg schlicht nicht.
In § 2 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße (1) der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) steht:
Es ist verboten, den in der Anlage genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten.
Angesichts der entspannteren Rechtslage und der kurzen Anfahrt aus Berlin ist ein Trip nach Brandenburg – besonders während des Berliner Raubfischköderverbots – eine attraktive und naheliegende Alternative.
Raubfischangeln in Mecklenburg-Vorpommern
Noch freier ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern: In den Binnengewässern schreibt der Gesetzgeber dort keinerlei Schonzeiten für Hecht und Zander vor – und ein Raubfischköderverbot sucht man ebenfalls vergeblich. In den Küstengewässern gelten eigene Regeln (Hechtschonzeit: 1. März bis 30. April, Zanderschonzeit: 23. April bis 22. Mai), aber für die meisten Süßwasserangler ist das ohnehin zweitrangig. Wer die Fahrt auf sich nimmt, wird außerdem mit fantastischen Angelgewässern belohnt – Mecklenburg-Vorpommern ist für eine Tagestour absolut empfehlenswert.
Weitere Bundesländer: weitere Möglichkeiten
Da dieser Beitrag die Perspektive eines Berliner Anglers einnimmt und die genannten Optionen bereits eine gute Bandbreite abdecken, werden weitere Bundesländer hier nicht einzeln behandelt. Wer sich trotzdem einen umfassenderen Überblick über die Schonzeiten aller Bundesländer verschaffen möchte, findet ihn unter anderem bei Netzangler und den Jungs von Dicht am Fisch.
Lokale Vorschriften beachten!
Alle Informationen in diesem Artikel basieren auf den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Denk aber unbedingt daran: Gewässerspezifische Vorschriften können strenger ausfallen als das Landesgesetz. Schau Dir beim Kauf der Angelkarte daher immer genau an, welche Regeln am jeweiligen Gewässer gelten.
So handelst du im Sinne der Gesetze
Gesetze einzuhalten ist das eine – aber als verantwortungsvoller Angler solltest Du auch im Geist dieser Regeln handeln. Landet trotz korrekter Ausrüstung und erlaubter Angeltechnik ein geschonter Fisch an Deinem Haken, dann setz ihn sofort und schonend zurück. Überlege außerdem, ob Du Köderart, Angeltechnik oder Angelstelle wechselst. Der eigentliche Sinn der Schonzeit liegt nämlich nicht nur darin, geschonte Fische vor dem Tod zu bewahren – es geht vor allem um die ungestörte Fortpflanzung der Tiere, und die funktioniert nur, wenn man sie vollständig in Ruhe lässt.
Zusammenfassung
Ich hoffe, dieser Beitrag gibt dem einen oder anderen Berliner Raubfischangler ein paar hilfreiche Denkanstöße für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April. Die gute Nachricht: Möchkeiten gibt es genug, um dem Lieblingshobby auch in diesen Monaten nachzugehen – sofern Sturm, zugefrorene Ringe oder Ähnliches keinen Strich durch die Rechnung machen.
Bis zum nächsten Mal – ratternde Rollen für alle!
Euer Daniel































